• Hallo zusammen,

    ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, allerdings versuche ich es einfach mal, mein Anliegen zu erläutern.

    Ich weiß vom OLG in Baden-Württemberg das man im Praxisjahr und auch nach dem Studium versetzt werden kann, auch einige viele Kilometer entfernt.

    Ich habe eine Schwerbehinderung und ich heirate demnächst auch, weshalb ich mich gefragt habe, ob die Wahrscheinlichkeit dennoch sehr weit entfernt versetzt zu werden sehr hoch ist?

    Ich weiß, diese Möglichkeit besteht immer ,auch mit Behinderung/Heirat/Kind etc., allerdings wurde ich auch über das sogenannte "Sozialkriterium" informiert, welches in meinem Fall ja zutrifft.

    Mir kann niemand versichern ,dass ich in Heimatnähe eingesetzt werden kann , allerdings wollte ich bei euch mal nachfragen, welche Erfahrungen Ihr gemacht habt ?

    Ein bisschen Angst, tatsächlich 4 Stunden entfernt versetzt zu werden habe ich leider schon... das wäre mit meiner Behinderung nicht sooo einfach...

    Vielen Dank!


    Liebe Grüße!

  • Während des dualen Studiums wirst Du einem Ausbildungsgericht zugewiesen. Dass diese Zuweisung zwischendrin geändert wird, ist eher unwahrscheinlich.

    Nach dem Studium wirst Du einer Stammdienststelle zugewiesen werden, die vom Grundsatz her im gesamten Land liegen kann.
    Wenn in dem zu deinem Wohnort nächstem Gericht gerade alle Planstellen mit Lebenszeitbeamten besetzt und keine Stelle frei ist, wird man wohl keinen dieser Kollegen gegen seinen Willen woandershin versetzen, um für Dich eine Stelle frei zu machen. Besetzt werden also freie Stellen oder Stellen, die frei werden, weil der derzeitige Stelleninhaber versetzt werden möchte. Bei der Besetzung der freien Stellen wird üblicherweise auf die sozialen Belange geachtet und mit einer Schwerbehinderung hast Du eine günstige Ausgangsposition. Ob jemand, der auch an Dein Wunschgericht möchte, noch schwerwiegendere soziale Belange vorzuweisen hat, weiß man jetzt noch nicht.

  • Während des dualen Studiums wirst Du einem Ausbildungsgericht zugewiesen. Dass diese Zuweisung zwischendrin geändert wird, ist eher unwahrscheinlich.

    Nach dem Studium wirst Du einer Stammdienststelle zugewiesen werden, die vom Grundsatz her im gesamten Land liegen kann.
    Wenn in dem zu deinem Wohnort nächstem Gericht gerade alle Planstellen mit Lebenszeitbeamten besetzt und keine Stelle frei ist, wird man wohl keinen dieser Kollegen gegen seinen Willen woandershin versetzen, um für Dich eine Stelle frei zu machen. Besetzt werden also freie Stellen oder Stellen, die frei werden, weil der derzeitige Stelleninhaber versetzt werden möchte. Bei der Besetzung der freien Stellen wird üblicherweise auf die sozialen Belange geachtet und mit einer Schwerbehinderung hast Du eine günstige Ausgangsposition. Ob jemand, der auch an Dein Wunschgericht möchte, noch schwerwiegendere soziale Belange vorzuweisen hat, weiß man jetzt noch nicht.


    Danke für deine Antwort.

    "Dem ganzen Land zugewiesen werden kann ?" Meinst du dann im gesamten Bundesland oder in dem Bezirk von meinem OLG ?

    Bei mir in Baden-Württemberg gibt es 2 OLG und somit 2 Bezirke... ich dachte man kann nicht in dem jeweils anderen Bezirk eingesetzt werden?


    Danke für deine Antwort.

  • Grundsätzlich ist in Bundesländern mit mehreren OLG-Bezirken ein Einsatz in einem anderen OLG-Bezirk möglich, da eine Einstellung als Landesbeamter erfolgt. In der Praxis erfolgt die Einstellung der Anwärter allerdings nach dem Bedarf im jeweiligen OLG-Bezirk, so dass eine Einsatz in einem anderen OLG-Bezirk eher unwahrscheinlich ist.

  • Während des dualen Studiums wirst Du einem Ausbildungsgericht zugewiesen. Dass diese Zuweisung zwischendrin geändert wird, ist eher unwahrscheinlich. Nach dem Studium wirst Du einer Stammdienststelle zugewiesen werden, die vom Grundsatz her im gesamten Land liegen kann. Wenn in dem zu deinem Wohnort nächstem Gericht gerade alle Planstellen mit Lebenszeitbeamten besetzt und keine Stelle frei ist, wird man wohl keinen dieser Kollegen gegen seinen Willen woandershin versetzen, um für Dich eine Stelle frei zu machen. Besetzt werden also freie Stellen oder Stellen, die frei werden, weil der derzeitige Stelleninhaber versetzt werden möchte. Bei der Besetzung der freien Stellen wird üblicherweise auf die sozialen Belange geachtet und mit einer Schwerbehinderung hast Du eine günstige Ausgangsposition. Ob jemand, der auch an Dein Wunschgericht möchte, noch schwerwiegendere soziale Belange vorzuweisen hat, weiß man jetzt noch nicht.

    Danke für deine Antwort. "Dem ganzen Land zugewiesen werden kann ?" Meinst du dann im gesamten Bundesland oder in dem Bezirk von meinem OLG ? Bei mir in Baden-Württemberg gibt es 2 OLG und somit 2 Bezirke... ich dachte man kann nicht in dem jeweils anderen Bezirk eingesetzt werden? Danke für deine Antwort.

    Aus meinem Studienjahr ist mir ein Fall bekannt, bei dem jemand im Zuge der Notariatsreform den OLG Bezirk gewechselt hat. Ich denke das dürfte eher selten der Fall sein und während des Studiums gar nicht vorkommen. Da ist jedes OLG froh, wenn es seine eigenen Anwärter unterbingt und möchte sich bestimmt nicht noch um die aus dem anderen Bezirk kümmern. :)

  • Bei uns in BaWü gibt es zwei OLGs, Stuttgart und Karlsruhe. Ich weiß von einem ehemaligen Kommilitonen, der meines Wissens wegen seiner Beziehung noch im Studium das OLG wechseln konnte. Ob er seine Liebe gefunden hat weiß ich nicht, wohl aber, dass der Wechsel wohl recht aufwändig war. Dass die hiesigen OLGs von sich aus untereinander die Anwärter und Rechtspfleger herumschieben, davon habe ich noch nichts gehört.

    Ich gehe also schwer davon aus, dass du je nach deinem OLG entweder Badner (toi toi toi:D) oder Schwabe wirst. Wie groß die Bezirke sind siehste ja, uns hatte man das schon im Bewerbungsgespräch ausführlich mit einer riesen Karte dargelegt. Nach dem was ich so von den Kollegen gehört habe wird auf die familiären Hintergründe schon gut Rücksicht genommen, da kann man nichts sagen. Möglich bleibt es aber natürlich immer, dass du an den untersten Landeszipfel kommst.

    Viel Erfolg im Studium. LG

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Bei uns in BaWü gibt es zwei OLGs, Stuttgart und Karlsruhe. Ich weiß von einem ehemaligen Kommilitonen, der meines Wissens wegen seiner Beziehung noch im Studium das OLG wechseln konnte. Ob er seine Liebe gefunden hat weiß ich nicht, wohl aber, dass der Wechsel wohl recht aufwändig war. Dass die hiesigen OLGs von sich aus untereinander die Anwärter und Rechtspfleger herumschieben, davon habe ich noch nichts gehört.

    Ich gehe also schwer davon aus, dass du je nach deinem OLG entweder Badner (toi toi toi:D) oder Schwabe wirst. Wie groß die Bezirke sind siehste ja, uns hatte man das schon im Bewerbungsgespräch ausführlich mit einer riesen Karte dargelegt. Nach dem was ich so von den Kollegen gehört habe wird auf die familiären Hintergründe schon gut Rücksicht genommen, da kann man nichts sagen. Möglich bleibt es aber natürlich immer, dass du an den untersten Landeszipfel kommst.

    Viel Erfolg im Studium. LG


    Danke für die Antwort:) Nach dem Studium ist aber ein Wechsel möglich oder ? Bin beim OLG Stuttgart, fühle mich da auch total wohl, nur die Entfernung zu den Gerichten ist leider viel zu weit und ein Umzug nicht möglich:/

  • Danke für die Antwort:) Nach dem Studium ist aber ein Wechsel möglich oder ? Bin beim OLG Stuttgart, fühle mich da auch total wohl, nur die Entfernung zu den Gerichten ist leider viel zu weit und ein Umzug nicht möglich:/

    Möglich ist alles, ich würde mir aber keine allzu großen Hoffnungen machen gleich wieder weg versetzt zu werden, wenn sie dich nach dem Studium an ein bestimmtes Gericht schicken. Das kann auch mal dauern.

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?

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