Löschung aufgrund Ausschließungsbeschluss?

  • Hallo! Bei folgendem Sachverhalt bin ich zur Zeit etwas ratlos:

    Im Grundbuch ist eine Hypothek für die XY-Bank eingetragen. Die Hypothek ist vor einigen Jahren gezahlt worden und damit Eigentümergrundschuld geworden. Das Grundstück wurde zwischenzeitlich versteigert. Das Recht ist bestehen geblieben. Der damalige Eigentümer (Gläubiger der Eigentümergrundschuld) ist verstorben. Erben sind unbekannt. Mir liegt nun ein rechtskräftiger Ausschließungsbeschluss nach § 1171 BGB vor. Der Betrag wurde hinterlegt. Es wird nun mit formlosem Antrag die Löschung des Rechts beantragt ... und ich stehe irgendwie total auf dem Schlauch (kann auch am Homeoffice liegen) :D Geht jetzt die EGS auf den neuen Eigentümer (Ersteher) über, so dass sozusagen eine neue EGS entsteht? Dann bräuchte ich doch die Erklärung zur Löschung in der Form des § 29 GBO?

  • Mit Rechtskraft des Ausschileßungsbeschlusses gilt der Gläubiger = alter Eigentümer als befriedigt und aus der Fremdgrundschuld wird eine Eigentümergrundschuld für den jetzigen Eigentümer = Ersteher, § 1171 Abs. 2 BGB.

    Zur Löschung bedarf es daher einer Löschungsbewilligung des jetzigen Eigentümers = Erstehers in der Form des § 29 GBO.

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