Falsches Flst. freigegeben,

  • Folgender Fall:

    Ich soll die Auflassung zweier Flurstücke eintragen (X/2 und X/3). Diese sind 2020 durch die Zerlegung von dem Flurstück X enstanden.

    Aus diesem Flurstück X ist bereits 2019 das Flurstück X/1 durch Zerlegung entsanden.
    An dem Flurstück X lasten die Rechte II/5,9,10,11 (II/5: Wasserleitungsrecht; II/9 Miteigentümervereinbarung nach § 1010 BGB, II/10,11 Rückauflassungsvormerkungen)

    Das Flurstück X/1 wurde noch im Jahr 2019 aufgelassen. Dieses sollte damals (also 2019) von Belastungen freigegeben werden. Eingetragen wurde in Abt. II in der Veränderungsspalte jedoch "Infolge Pfandfreigabe lasten die Rechte nicht mehr Flst X/2".
    Dass das Flurstück X/1 statt X/2 freigegeben werden sollte erschließt sich aus der damaligen Pfandfreigabeerklärung und dass das Flurstück X/2 zum damaligen Zeitpunkt noch nicht existierte.

    2020 wurde zusammen mit der Auflassungsvormerkungen die Pfandfreigabe der Flurstücke X/2 und X/3 bezüglich der Rechte Abt. II/9,10,11 eingetragen. ("Infolge Pfandfreigabe lasten die Rechte nicht mehr an Flst. X/2 und X/3")
    Nun soll das Recht Abt. II/5 vom Erwerber übernommen werden, obwohl es laut Eintragung damals schon freigegeben wurde (bevor es entstanden ist).

    Wie würdet ihr hier vorgehen?

    Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.

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