Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unser Gericht wird seit geraumer Zeit von einem Querulanten beschäftigt, u. a. reicht er ständig Dienstaufsichtsbeschwerden ein, stellt wiederkehrend sinnlose Anträge usw.
Auch beantragt er die Übersendung von Beratungshilfeanträgen, PKH-Anträgen, Anträgen für Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher usw.
Mich würde interessieren, ob ich dazu verpflichtet bin, ihm diese "Blanko-Vordrucke" zukommen zu lassen.
Gibt es eine rechtliche Grundlage oder hat/hatte jemand schon mal ein ähnliches Problem?
Für Anregungen jeder Art bin ich dankbar.
Viele Grüße!