Erbauseinandersetzung über eine Sicherungshypothek

  • Guten Tag alle zusammen, ich habe mal eine Frage zu folgendem Problem: Im Grundbuch ist eine rechtsgeschäftlich bestellte Sicherungshypothek (Privatdarlehen zur Kaufpreiszahlung) für eine Privatperson in Höhe von 100.000,00 EUR nebst Zinsen eingetragen. Die Gläubigerin ist verstorben und von ihren beiden Kindern A und B beerbt worden. Aus dem Erbauseinandersetzungsvertrag der beiden Erben ergibt sich, dass der aktuelle Stand der Sicherungshypothek nur noch 60.000,00 EUR beträgt. Erbe A tritt nun die Forderung aus der Sicherungshypothek an B ab, so dass B als alleiniger Gläubiger in das Grundbuch eingetragen werden soll, natürlich über den vollen Betrag von 100.000,00 EUR. Ich habe insoweit Bedenken, weil ich ja aus dem Erbauseinandersetzungsvertrag definitiv weiß, dass den Erben die Sicherungshypothek nur noch in Höhe von 60.000,00 EUR zusteht. Der Betrag von 40.000,00 EUR wurde von den Eigentümern getilgt. Der Notar sieht das allerdings anders und argumentiert wie folgt: Der gutgläubige Erwerb einer bereits teilweise erloschenen Forderung und damit auch der Höhe nach unrichtig eingetragenen Sicherungshypothek ist ausgeschlossen (§ 1184 Abs. 1, § 1185 Abs. 2, § 1138 BGB). Der gute Glaube des Grundbuchs bezieht sich gerade nicht auf den Bestand und die Höhe der durch die Sicherungshypothek gesicherten Forderung, so dass sich eine etwaige Unrichtigkeit nicht auswirken kann. Wie seht ihr das?

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