Hallo
Mein Kollege und ich disktuieren gerade folgende Fallkonstellation:
Das Verfahren wurde nach § 207 InsO eingestellt und die Anordnung der Nachtragsverteilung ist erfolgt.
Nunmehr erhalten wir aus der Nachtragsverteilung mehr Geld als die noch offenen Verfahrenskosten. Was nun? Massekosten sind keine offen, Schlussverzeichnis haben wir wegen § 207 InsO keines.
Unsere Lösungsgedanken lasse ich mal außen vor, da wir auf möglichst unvoreingenommene Antworten hoffen!
Viele Dank schon einmal
Clau + Kollege