Folgendes wird zu einer GmbH & Co. KG angemeldet:
Die einzige Komplementärin A-GmbH hat ihre Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an die B-GmbH abgetreten und ist aus der Gesellschaft ausgeschieden.
Der einzige Kommanditist A hat seinen Kommanditanteil an der GmbH & Co. KG (ebenfalls) an die B-GmbH abgetreten und ist aus der Gesellschaft ausgeschieden.
Die KG ist damit aufgelöst und beendet (das Vermögen ist der B-GmbH angefallen). Eine Liquidation ist nicht erforderlich.
Handelt es sich hierbei um den Sachverhalt, den das OLG Frankfurt/Main am 25.08.2003 - 20 W 354/02 - sowie das OLG München im Jahr 2010 (Aktenzeichen?) entschiedenen haben?
Krafka, HRP Registerrecht, Rand-Nr. 781 sagt: Ebenso erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation, wenn sämtliche Anteile an ihr auf einen Dritten übertragen werden.
Demnach trage ich (nur) folgendes ein:
- Ausscheiden der Komplementärin (ohne Erwähnung der Anteilsübertragung)
- Ausscheiden der Kommanditisten (ohne Erwähnung der Anteilsübertragung)
- Auflösung der KG und liquidationsloses Erlöschen.
Richtig?