Hallo,
ich habe folgendes Problem: Es wurde die Teilungsversteigerung beantragt und im Januar 2020 angeordnet. Im Februar 2020 beantragt die Antragsgegnerin die einstw. Einstellung wegen "Kindeswohlgefährdung" im April 2020 verstirbt der Antragsteller. Die Antragsgegnerin (Exfrau) beantragt die Beendigung des Verfahrens. Es liegt nun ein Erbschein vor, in dem die 3 gemeinsamen Kinder mit der Antragsgegnerin (1 minderj. Kind) und die neue Ehefrau mit dem gemeinsamen minderj. Kind aus der neuen Ehe erben. Treten die Erben nun dem Verfahren automatisch bei oder muss ein entsprechender neuer Antrag formuliert werden? Für die minderjährigen Kinder mit der AG ist ein Pfleger zu bestellen?