Hallo zusammen,
kurze Vorgeschichte:
für einen Schuldner (= Querulant) ist im Grundbuch eine Eigentümer- Briefgrundschuld nach dem betreibenden Recht eingetragen.
Kurz vor meiner geplanten Terminbestimmung (nach etlichen vorangegangenen Verzögerungen, LG- Entscheidungen usw.) legt der Schuldner mir eine einfache schriftliche Abtretungserklärung (nicht beglaubigt) vor, datiert ca. 1 Jahr vor Anordnung der ZV. Zessionar sei eine Firma in Großbritannien (ohne Registereintrag o.ä.). Kurz danach schreibt mich die Firma aus GB ebenfalls an und meldet vorsorglich schon mal Ansprüche aus dem abgetretenen Recht an. Ich schreibe die Firma an und teile mit, dass ich das zur Kenntnis genommen habe, jedoch bis spätestens zum Verteilungstermin noch um Vorlage des Briefes sowie um eine öffentlich beglaubigte Abtretungserklärung bitte (gemäß einschlägiger Kommentierung würde ich sagen, dass nur die Schriftform für die Zuteilung nicht ausreicht...mal abgesehen davon, dass vermutlich ohnehin nicht genug Erlös übrig bleiben wird).
Dann bestimme ich den ZV- Termin und veranlasse die Auslandszustellung nach GB (noch ca. 4 Monate Zeit). Diese ist bisher nicht wirksam erfolgt; der bei uns für Auslandszustellungen zuständige Beamte teilt mir nun mit, dass wegen des BREXIT- Chaos sowie wegen Corona derzeit mit ca. 9 Monaten für eine Auslands- ZU auf die Insel gerechnet werden müsse
Nun meine eigentliche Frage:
Ist dieser Firma die Terminbestimmung überhaupt zwingend zuzustellen?
Nach Rn. 5.2 zu § 43 im ZVG- Stöber hat jemand, der ein angemeldetes Recht noch glaubhaft zu machen hat, nicht die Beteiligtenstellung nach § 9 ZVG erlangt.
Die Kommentierungen sprechen jedoch meistens nur von Glaubhaftmachungen für die spätere Erlöszuteilung (also öffentlich beglaubigte Abtretung und Briefvorlage). Kann ich diese bisher fehlende Glaubhaftmachung auch für die Stellung nach § 9 ZVG anwenden (und müsste demnach nicht förmlich zustellen) oder reicht hier die schriftliche Abtretung nebst Anmeldung aus, um Beteiligter zu sein? Termin wäre in nunmehr gut 6 Wochen und es würde mich gerade bei solchen Schuldnern "nerven", deswegen aufheben zu müssen...wenn das bei Verhinderern Schule macht, kann ich bald pauschal mit einem Jahr Vorlauf terminieren
Hat jemand eine Idee?