Diplom Rechtspflegerprüfung

  • Hallo zusammen, :)

    Ich bin gerade in Studium II und wollte fragen, ob jemand mir sagen kann, wie die Diplom Rechtspflegerprüfung im Juli so abläuft. Ich weiss, dass wir sieben Prüfungen á 5 Stunden schreiben müssen, allerdings wird man sonst ziemlich im Dunkeln gelassen ...
    Gibt es eine - zumindest inoffizielle - Reihenfolge der Prüfungen? Kann mir da jemand weiterhelfen, bzw. mir einfach mal kurz so schreiben, was auf einen zukommt?

    Danke 😊

  • Die Reihenfolge ist einfach. Erst schriftlich, dann mündlich.
    Ich meine dass irgendwann vorher die "Einladung" kommt, in der die konkreten Daten und Fächer stehen.

    Was auf dich zukommt, weißt du theoretisch doch auch. Oder werden die Vorjahresprüfungsklausuren nicht mehr als Testklausuren geschrieben?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Das ergibt sich alles aus der Rechtspflegerprüfungsordnung :) die findet man auch auf der Website der FH.

    Hier ein Auszug zur schriftlichen Prüfung:


    § 14
    Schriftliche Prüfung

    (1) Die schriftliche Prüfung findet während des Studiums II statt und kann auch elektronisch durchgeführt werden. In der schriftlichen Prüfung sind sieben Aufgaben unter Aufsicht zu bearbeiten:
    1.vier Aufgaben mit Schwerpunkt Zivilrecht und Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, davon eine Aufgabe mit Schwerpunkt Grundbuchrecht und eine Aufgabe mit Schwerpunkt Registerrecht,
    2.eine Aufgabe mit Schwerpunkt Zwangsvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzrecht,
    3.eine Aufgabe mit Schwerpunkt Recht der Kostenfestsetzung und
    4.eine Aufgabe mit Schwerpunkt Strafrecht, Strafprozessrecht und Recht der Strafvollstreckung.
    Die Aufgaben aus den Gebieten von Satz 2 Nummern 1 und 2 erstrecken sich auch auf das dazugehörige Kostenrecht.
    (2) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabe fünf Stunden.
    (3) Die Prüfungsarbeiten sind anstelle des Namens mit einer Kennzahl zu versehen. Die Kennzahlen werden vor Beginn der schriftlichen Prüfung ausgelost oder vom Landesjustizprüfungsamt zugeteilt. Bei der Prüfung ist der mit der Kennzahl versehene Platz einzunehmen. Die zu den Kennzahlen gehörenden Namen dürfen den Prüferinnen und Prüfern bis zum Abschluss der Begutachtung der Aufsichtsarbeiten nicht bekanntgegeben werden.
    (4) Bei Behinderungen, die die Schreibfähigkeit beeinträchtigen, kann das Landesjustizprüfungsamt auf Antrag die Bearbeitungszeit angemessen verlängern oder Ruhepausen gewähren, die nicht auf die Bearbeitungszeit angerechnet werden. Es können auch Hilfsmittel oder Hilfspersonen zugelassen werden. Dem Antrag ist ein ärztliches Attest, das die für die Beurteilung maßgebenden medizinischen Befundtatsachen enthält, beizufügen.
    (5) Die Prüflinge dürfen nur die zugelassenen Hilfsmittel, die sie selbst zu beschaffen haben, benutzen.
    (6) Die Aufsicht bei der Anfertigung der Arbeiten führt eine Beamtin oder ein Beamter des gehobenen Justizdienstes. Die aufsichtsführende Person fertigt eine Niederschrift an, in der besondere Vorkommnisse vermerkt werden.


    Bei uns war damals:

    Register
    Schuldrecht
    BGB Nachlass- Familie
    Grundbuch
    ZVG/Inso/8. Buch
    Kosten
    Straf

  • Auch über 10 Jahre später war das bei uns noch immer aktuell in Schwetzingen. Wurde so inoffiziell kommuniziert und ist dann auch genau so eingetroffen. Ich denke, darauf kann man sich verlassen @TE :)

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?

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