Wie die Stellungnahme zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde am besten angehen?

  • Huhu,

    ich habe meine erste eventuell-DAB bekommen. Dreiseitiges Schreiben, direkt an den Präsidenten gerichtet. Es wird sich sehr ausladend über alles mögliche beschwert, was in dem nun seit über einem Jahr laufenden Eintragungsverfahren schon passiert ist (ich bin erst seit 2 Monaten zuständig), aber mein Name fällt darin eben auch sehr oft - Rechtpfleger XY hätte dies und jenes gesagt bzw. im Betreff des Schreibens steht auch explizit und ausschließlich meine letzte ZwVfg.
    Abteilungsleitung ist sich auch unschlüssig ob das nun ne DAB sein soll, also wurde mir geraten sicherheitshalber mal eine Stellungnahme zu schreiben und dann wird es an den Präsidenten weitergeleitet.

    In dem Schreiben geht es ziemlich offensichtlich nur um den Unmut über den bisherigen Verlauf des Verfahrens, man habe wohl den Eindruck, meine Monierung sei willkürlich - meine ZwVfg drehte sich allerdings nur um § 18 HGB bzw. meine Rechtsauffassung dazu, i. Ü. wohl die h. M.
    Betrifft also meines Erachtens lediglich meine sachliche Unabhängigkeit.

    Nun bin ich denkbar unerfahren damit, auf was man bei so einer Stellungnahme achten sollte. "Dienstliches Vergehen" habe ich wohl irgendwo schonmal gehört, aber gibt es da bestimmte Keywords, Schlüsselsätze u. Ä., die sich besonders gut in einer Stellungnahme machen?


    Für euren Rat vielen Dank vorab :)

    LG

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Erst mal würde ich es erst an die Verwaltung geben zur Prüfung ob es als DAB zu behandeln ist und erst wenn die das bejaht eine Stellungnahme schreiben.

    Wenn der Absender das Wort DAB nicht nutzt, kann man auch nachfragen ob es als solche behandelt werden soll

    In der Stellungnahme ist dann der Verfahrensablauf kurz zu schildern. Bezüglich fachlicher Fragen kann auf die sachliche Unabhängigkeit und mögliche Rechtsmittel verwiesen werden

  • Grundsätzlich: Ja, klingt durchaus logisch
    Jetzt konkret: hab schon spontan zugesagt dieses Schreiben zu liefern, dann mache ich das eben auch :D
    Dankeschön :)

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Oberster Grundsatz: so kurz wie möglich.
    Die Stellungnahme schreibst du für deine Verwaltung. Also nur rein schreiben was die noch nicht weiß.
    Da es da in deinem Fall scheinbar gar nichts gibt würde ich kurz schreiben: Ich bin seit ... dafür zuständig habe mich am ... das erste Mal damit befasst. Eine Zwischenverfügung geschrieben, seitdem warte ich auf Antwort. Oder die Antwort kam gestern; in 7 Tagen (14 Tagen) ist mit meiner Entscheidung zu rechnen.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Hier werden Schreiben, die eine DAB sein könnten, auch erst an die Verwaltung gegeben. Die entscheidet dann, ob und von wem sie eine Stellungnahme möchte.
    In der Stellungnahme sollte der Sachverhalt nochmal grob geschildert werden (wer hat wann was geschrieben, wann wer mit wem telefoniert) und ggf. auf die Vorwürfe, sofern konkret erkennbar, eingegangen werden. Z. B. wenn da steht "Die Mitarbeiterin hat gesagt,...": "Ich erklärte dem Ast. am ... bei einem Telefonat, dass..."

  • In diesen Fällen ist auch zu Bedenken, dass diese Schreiben wahrscheinlich immer ein Rechtsmittel gegen deine Entscheidung sind. Also Nichtabhilfebeschluss machen und hoch damit.

    Wenn das direkt an den Präsidenten gegangen ist, dann ist das eher unwahrscheinlich.

    Ich bin bei uns für DAB gegen den nicht richterlichen Bereich zuständig. Ich entscheide dann, ob ich es als DAB behandle. Nur wenn eine dienstliche Verfehlung moniert wird ist es eine DAB. Tatsächlich gab es schon Schreiben in denen sich seitenlang über alles mögliche echauffiert wurde, aber kein konkreter Vorwurf einer Verfehlung, alles nur allgemeines "Mimimi". Da habe ich auch direkt geantwortet, dass in dem Schreiben weder eine konkrete DAB noch ein Rechtsmittel gesehen werden kann und wenn nicht innerhalb einer Frist eine Ergänzung kommt, dann wird das als erledigt angesehen. Kam bisher nie was:D
    Es liegt dann auch in meiner Entscheidung, wie ich weiter verfahre. Da ist von Akteneinsicht, über Stellungnahme oder Befragung alles dabei. Verlange ich eine Stellungnahme (jetzt BTT), dann sollte sie kurz, knackig und präzise sein. Auf den wesentliche Teil des Vorwurfes beschränken und gut ist.

    In deinem Fall, würde ich auch direkt darauf hinweisen, dass du selber erst seit 2 Monaten an der Sache bist, die Zwischenverfügung sachlich richtig ist und in ihrer Rechtsauffassung der herrschenden Meinung entspricht.
    Auf alles vor deiner Zeit würde ich gar nicht eingehen.

  • Ich bearbeite solche DAB, deshalb schließe ich mich an: möglichst kurz. Keine Aufregung, nicht emotional betroffen sein. Hoch lebe der Vorgang. Die meisten DAB sind Quatsch.
    Liegt tatsächlich ein Fehlverhalten vor (Akte verfächert und unnormal lange nicht bearbeitet oder im Tonfall vergriffen): einräumen, bedauern, fertig.

    Ich möchte i.d.R. nichts zum rechtlichen Sachverhalt wissen, im Notfall rufe ich an und frage kurz nach.

    Zu allem, was außerhalb der sachlichen Unabhängigkeit liegt, bitte kurz äußern, ungefähr:
    Die Entscheidung ist willkürlich... -> Ich habe dem Einsender die Entscheidung in meinem Schreiben vom ... dargelegt und begründet.
    Der Rpfl. ist so unfreundlich gewesen -> Mein Tonfall war stets sachlich und ruhig.

    Normalerweise fordere ich zur Stellungnahme auf, aber wenn es sich eindeutig um eine DAB handelt (Präsident ist angeschrieben oder Dienstaufsichtsbeschwerde ausdrücklich genannt) und es kommt schon eine kleine Stellungnahme mit, freue ich mich auch.

    Wenn dann in der DAB nur rechtliche Dinge beanstandet werden, lege ich das als RM aus, leite es der Abteilung zu (oder zurück) und der Einsender bekommt eine Abgabenachricht.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Wer kennt schon die sachliche Unabhängigkeit eines Rechtspfleger, fast niemand. Also wird sich einfach mal bei der Behördenleitung beschwert. Und wenn es sich gegen eine Entscheidung richtet, welche nur im sachlichen Entscheidungsbereich des Rechtspflegers ist, dann kann es auch eine Beschwerde sein über die der Rechtspfleger im Abhilfeverfahren entscheiden muss.

  • Wenn die Verwaltung angeschrieben ist, sollte das Schreiben auch der Verwaltung vorgelegt werden.
    Ich schreibe dann entweder den Einsender an, dass über rechtliche Einwendungen nicht die Verwaltung entscheidet und weise auf die Möglichkeit zum RM hin.
    Oder ich gebe das Schreiben zurück an die Abteilung mit dem Hinweis, dass ich es als RM auslege und bitte um weitere Veranlassung aus der Sachakte heraus.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Habe das Schreiben nun erstmal nicht als RM ausgelegt, zumal vorher nur ein Zweiteiler der Beteiligten zur Akte gereicht wurde, man habe sich „hilfesuchend“ an den Präsidenten gewandt, da habe ich gleich mal vorsorglich großzügige Fristverlängerung gewährt.

    Das nächste Ding is ja, wenn der Präsident es als DAB auslegen würde, dürfte ich die Akte dann ja wohl nicht mehr weiter bearbeiten, oder? Abteilungsleitung hat schon freundlicherweise Tipps gegeben was ich da jetzt schreiben könnte, aber was das angeht sichere ich mich wohl lieber nochmal ab.

    Danke nochmals für die Hinweise! :)

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • [...] Das nächste Ding is ja, wenn der Präsident es als DAB auslegen würde, dürfte ich die Akte dann ja wohl nicht mehr weiter bearbeiten, oder? [...]

    Nein. Solange der Präsident die Geschäftsverteilung (ggf. auch im Einzelfall) nicht ändert, bleibst du Bearbeiter. Ansonsten könnte man ja solange DAB in die Welt schleudern, bis ich den Richter/Rechtspfleger meiner Wahl habe...


  • Das nächste Ding is ja, wenn der Präsident es als DAB auslegen würde, dürfte ich die Akte dann ja wohl nicht mehr weiter bearbeiten, oder? Abteilungsleitung hat schon freundlicherweise Tipps gegeben was ich da jetzt schreiben könnte, aber was das angeht sichere ich mich wohl lieber nochmal ab.

    Grundsätzlich bleibst du Bearbeiter, ansonsten wäre ja eine DAB ein Personalkarussell, bis ich den mir geneigten Bearbeiter bekomme....und was passiert, wenn alle Rechtspfleger aufgebraucht sind?

  • [...] Das nächste Ding is ja, wenn der Präsident es als DAB auslegen würde, dürfte ich die Akte dann ja wohl nicht mehr weiter bearbeiten, oder? [...]

    Nein. Solange der Präsident die Geschäftsverteilung (ggf. auch im Einzelfall) nicht ändert, bleibst du Bearbeiter. Ansonsten könnte man ja solange DAB in die Welt schleudern, bis ich den Richter/Rechtspfleger meiner Wahl habe...

    Genau. Um dich "loszuwerden" müsste ein Befangenheitsantrag gestellt werden. Hab noch nie gesehen, dass einem solchen stattgegeben wurde.

  • Alles klar, dann fange ich morgen mal an in die Tasten zu hauen und versuche alles zu einem für alle Beteiligten guten Ende zu drehen :)

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
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    • Wo kämen wir denn da hin?
  • In deinem Fall, würde ich auch direkt darauf hinweisen, dass du selber erst seit 2 Monaten an der Sache bist, die Zwischenverfügung sachlich richtig ist und in ihrer Rechtsauffassung der herrschenden Meinung entspricht. Auf alles vor deiner Zeit würde ich gar nicht eingehen.

    Meiner Meinung nach sollten selbst wertende Aussagen wie "Zwischenverfügung ist sachlich richtig" oder "Rechtsauffassung entspricht der herrschenden Meinung" vermieden werden, da auch dies letztlich eine der sachlichen Unabhängigkeit unterliegende rechtliche Würdigung zum Gegenstand hat. Daher würde ich das eher auf der Tatsachenebene darstellen:

    Zitat

    Ich bin nach einer Änderung der Geschäftsverteilung zum ... für das Verfahren zuständig. Die Akte wurde mir nach Fristablauf erstmals am ... vorgelegt. Nach Durchsicht der Akte habe ich festgestellt, dass ... Daher habe ich die Zwischenverfügung Bl. ... d.A. erlassen, in der ich meine Auffassung unter Bezugnahme auf hierzu ergangene Rechtsprechung des BGH/OLG ... näher dargelegt habe [alternativ, falls in der Zwischenverfügung nicht ausgeführt: ..., für die ich die hierzu ergangene Rechtsprechung des BGH/OLG ... berücksichtigt habe].

  • Ich habe mich bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde nie in der Sache ausgelassen. Sofern es alleine um die Sachentscheidung geht, habe ich daher immer in der Weise Stellung genommen, dass ich nicht Stellung nehme. Weshalb sollte ein Rechtspfleger ausführen, dass er bei seiner Entscheidung irgendwelche Rechtsprechung berücksichtigt hat und weshalb er so und nicht anders entschieden hat? Der Rechtspfleger hat sich in der Sache für nichts zu rechtfertigen. Und das Aktenlesen ist Aufgabe der Verwaltung. Der Rechtspfleger hat nicht deren Inhalt "vorzubeten".

  • Ich habe mich bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde nie in der Sache ausgelassen. Sofern es alleine um die Sachentscheidung geht, habe ich daher immer in der Weise Stellung genommen, dass ich nicht Stellung nehme. Weshalb sollte ein Rechtspfleger ausführen, dass er bei seiner Entscheidung irgendwelche Rechtsprechung berücksichtigt hat und weshalb er so und nicht anders entschieden hat? Der Rechtspfleger hat sich in der Sache für nichts zu rechtfertigen. Und das Aktenlesen ist Aufgabe der Verwaltung. Der Rechtspfleger hat nicht deren Inhalt "vorzubeten".

    Von der Abteilungsleitung hieß es, kurz die Rechtslage erläutern, damit man sieht, dass ich niemanden "drangsaliere" mit Sachen die ich gar nicht fordern darf oder sowas.

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

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    • Wo kämen wir denn da hin?

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