Wie die Stellungnahme zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde am besten angehen?

  • ... Und häufig ist der Beschwerdeführer auch kein böser Querulant, sondern ein rechtlicher Laie, der etwas nicht versteht und sich an den Vorgesetzten wenden will (wie er das eben aus der freien Wirtschaft oder dem Fernsehen kennt oder - ganz wichtig - von früher)....

    Weil jemand einen rechtlichen Sachverhalt erläutert haben möchte, legt er mal kurz DAB ein. Meint es aber nicht böse. Schon eine recht eigenwillige Interpretation. :)

    Natürlich nicht alle, aber teilweise ist das schon der Fall. Die nennen das auch nicht immer DAB, sondern schreiben die Präsidentin an und bitten um Prüfung oder in der Art. Das wird bei uns aber als DAB eingetragen.
    Kommt halt auf den Einzelfall an, das möchte ich hier nicht verallgemeinern.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Danke für die ausführlichen Tipps und Erfahrungsberichte!


    Bei einem Richter würde man auf solche Gedanken erst gar nicht kommen, weil man bei ihm hochkant rausfliegen würde. Aber beim Rechtspfleger glaubt man, es sich erlauben zu können. Und wer dem nachgibt, ist - mit Verlaub- selbst schuld.

    Es ist in der Tat nicht so, dass die Sache sich jetzt mit der Stellungnahme erledigt hat, wie ich dachte. Viel mehr wurde ich in das Büro der Abteilungsleitung gebeten, man habe das "weitere Vorgehen" mit dem Präsidenten besprochen.
    Präsident hat wohl eine andere Rechtsauffassung als ich und lässt mitteilen, ich solle meine "Entscheidungen mit Augenmaß treffen". Schreiben an den Beteiligten würde die Tage raus geschickt und dann "mal schauen ob noch was kommt".

    In der Sache wurden mir einige Tipps gegeben, bei denen fast schon eine Art Erwartungshaltung mitgeschwungen ist, und meine Sachentscheidungen ungefragt beurteilt. Alles unter ständiger Bekundung, dass ich ja sachlich unabhängig sei. Lieb gemeint oder nicht, ich hab so langsam auch keine Lust mehr. Würde gerne einfach die Akten in meiner Zuständigkeit alleine bearbeiten. Keine Ahnung was hier mit der Verwaltung los ist, ich bin hier noch nicht so lange und habe recht wenig Ahnung von dienstrechtlichen Fragen, aber normal scheint mir das alles nicht zu sein.

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Vorsorglicher Hinweis: Dir sollte bewusst sein, dass das Forum öffentlich lesbar ist und dass "die Verwaltung" oder Verfahrensbeteiligte hier mitlesen könnten.

  • Vorsorglicher Hinweis: Dir sollte bewusst sein, dass das Forum öffentlich lesbar ist und dass "die Verwaltung" oder Verfahrensbeteiligte hier mitlesen könnten.

    Ist mir durchaus bewusst. Habe ich mich irgendwo abfällig geäußert? :confused:

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Dieses "Entscheidungen mit Augenmaß treffen" ist oft ein Vorwurf gegen die Arbeit von Berufsanfängern. In meiner ersten dienstlichen Beurteilung stand das auch wortwörtlich so drin und zwar als Folge einer größeren Anzahl von DABen. Damals fühlte ich mich natürlich in meiner Unabhängigkeit eingeschränkt, heute muss ich sagen: Der Direktor hatte im Ergebnis Recht. Als Berufsanfänger muss man halt noch die Sozialisation der Praxis über sich ergehen lassen und da ist es sicher besser, zu schauen, was man für sich mitnehmen kann als unnötig Widerstände aufzubauen. Dieses allzu Förmliche unter Vernachlässigung des Augenmaßes schleift sich auch oft mit der Erfahrung ab, egal ob es jetzt um die harte Linie in der Beratungshilfe oder extreme Förmlichkeiten in der Vollstreckung (Vollmacht im Original etc) geht. Also lieber den Tipp als gut gemeinten Hinweis und nicht als Affront der Verwaltung auffassen.

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • ........Als Berufsanfänger muss man halt noch die Sozialisation der Praxis über sich ergehen lassen ......

    die leider nur zu oft in Huddelei endet.

    Gut, ich sehe auch die Gefahr, dass Anfänger manchmal aus jeder Akte einen Klausurfall stricken, Akribie und Akkuratesse sollten aber nicht negativ konnotiert sein.

    Streng genommen müsste die Abteilungsleitung eine DAB bekommen ob ihrer übergriffigen Anmassung .

  • Ich denke, dass es Rechtspflegern und Richtern mit einer ihnen bekannt gemachten anderen Rechtsauffassung der Abteilungsleitung, des Vorsitzenden der Kammer oder der nächsten Instanz gleichermaßen „blöd“ geht.

    Da ich in Industrie und Handel ausgebildet wurde, habe ich etwas vorauseilenden Gehorsam gegenüber den Gesellschaftermeinungen gezeigt und wenn es mir zu komisch vorkam mich ausdrücklich „geweigert“ und auf die Möglichkeit einer Weisung der Gesellschafterversammlung hingewiesen.

    Ich glaube nicht, dass sich solche Themen wie auf einer einsamen Insel völlig allein und ohne „Reingerede“ lösen lassen.
    Beim Sachverhalt fiel mir auf, dass oft die Anregung der Abteilungsleitung auf Dich „einprasselte“ - erfolgte das „gefragt“?

  • Ich denke, dass es Rechtspflegern und Richtern mit einer ihnen bekannt gemachten anderen Rechtsauffassung der Abteilungsleitung, des Vorsitzenden der Kammer oder der nächsten Instanz gleichermaßen „blöd“ geht.

    Da ich in Industrie und Handel ausgebildet wurde, habe ich etwas vorauseilenden Gehorsam gegenüber den Gesellschaftermeinungen gezeigt und wenn es mir zu komisch vorkam mich ausdrücklich „geweigert“ und auf die Möglichkeit einer Weisung der Gesellschafterversammlung hingewiesen.

    Ich glaube nicht, dass sich solche Themen wie auf einer einsamen Insel völlig allein und ohne „Reingerede“ lösen lassen.
    Beim Sachverhalt fiel mir auf, dass oft die Anregung der Abteilungsleitung auf Dich „einprasselte“ - erfolgte das „gefragt“?

    Die Initiative wegen möglicher DAB kam natürlich von mir, da bin ich auf die Abteilungsleitung zu gegangen. Die vielen rechtlichen Hinweise, inklusive einer eigens dafür zusammengestellten "Literatursammlung", die meiner geäußerten Rechtsauffassung widersprochen hat, wurden mir ungefragt überbracht. Sicher wohl mit gutem Willen, aber hat eben rein garnichts mit dem dienstlichen Klimbim rund um die DAB zu tun.

    Es stimmt, man muss durch die Praxis erst "sozialisiert" werden. Das merke ich ganz deutlich. Aber im vorliegenden Fall bin ich in jeder erdenklichen Weise auf die Beteiligten zu gegangen und habe mein Möglichstes getan, die im Rahmen meiner Rechtsauffassung einfachst mögliche Lösung anzubieten. Den „durch die Blume“-Vorwurf von fehlendem Augenmaß kann ich nicht nachvollziehen, wenngleich meine Auffassung wohl (teilweise) doch nicht die h.M. zu sein scheint. Wird aber durchaus vertreten.

    Vielleicht bin ich da einfach etwas empfindlich wegen dem einen oder anderen mMn unangebrachten Vorfall in der Vergangenheit. Ich werde weiter versuchen, das für alle Beteiligten stressfrei zu entwirren.

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Was du mit den Hinweisen und Rechtsprechungsbeispielen der Abteilungsleitung machst, ist deine Sache. Du kannst dich höflich dafür bedanken und das Zeug anschließend in den Papierkorb werfen. Da hilft auch eine entgegenstehende Erwartungshaltung nichts.

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