... Und häufig ist der Beschwerdeführer auch kein böser Querulant, sondern ein rechtlicher Laie, der etwas nicht versteht und sich an den Vorgesetzten wenden will (wie er das eben aus der freien Wirtschaft oder dem Fernsehen kennt oder - ganz wichtig - von früher)....
Weil jemand einen rechtlichen Sachverhalt erläutert haben möchte, legt er mal kurz DAB ein. Meint es aber nicht böse. Schon eine recht eigenwillige Interpretation.
Natürlich nicht alle, aber teilweise ist das schon der Fall. Die nennen das auch nicht immer DAB, sondern schreiben die Präsidentin an und bitten um Prüfung oder in der Art. Das wird bei uns aber als DAB eingetragen.
Kommt halt auf den Einzelfall an, das möchte ich hier nicht verallgemeinern.