Hallo zusammen,
Bekl. trägt die Kosten zu 85% und derStr-H. zu 15 %.
Anzumerken ist, dass der Str.H auf Klägerseite ist.
KFB erging von meiner Vorgängerin nur über die Kosten fürdie 85% mit der Anmerkung, dass die Kosten gegen die Str-H nicht festgesetztwerden können, da es sich hierbei um Streitgenossen handelt.
Dagegen wendet sich die sof. Beschwerde.
Kennt jemand dazu Entscheidungen? Ich habe in Beck-Onlineleider nichts finden können.