Hallo,
mir liegt ein Verfahren " Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohl nach § 1666 BGB " vor und ein gesondert eingetragenes Verfahren einer einstweiligen Reglung ( Übertragung einzelner Aufgabenbereiche auf das JA ) vor. In beiden Verfahren ist die Rechtsanwältin zur Verfahrensbeiständin bestellt; sie beantragt auch die doppelte Vergütung.... Sind es tatsächlich 2 Verfahren ?