Teilungsplan und gepfändete Eigentümergrundschuld

  • Hallo,

    folgendes Problem:

    Abt III/1:Ursprünglich eine Hypothek ohne Brief i.H.v. 56.000 EURO für Person A; 4 % Zinsen ab 01.11.2009

    In der Veränderungsspalte des Grundbuchs folgt dann im Jahr 2019 folgende Eintragung:
    Das Recht ist durch Befriedigung durch den Eigentümer W auf diesen als Grundschuld übergegangen; diese Eigentümergrundschuld ist gepfändet mit Zinsen set 01.11.2009 für die Bank X; gemäß Pfändungsbeschluss vom 22.02.2018; eingetragen am 04.09.2019


    Dese Bank X hat dann Antrag auf Zwangsversteigerung gestellt aus dem Kapital i.H.v. 56.000 EURO.
    Zum Verteilungstermin meldet diese Bank allerdings nur einen Kapitalbetrag i.H.v. 42.993,30 EURO an und teilt mit, dass sie
    auf eine weitere Zuteilung verzichtet.

    Ich tendiere dazu der Bank aber 56.000 EURO zuzuteilen; ist dies so richtig?

    Der dem Pfändungsbeschluss zugrundeliegende Titel ist ein VB i.H.v. 37.586,44 ERO Hauptforderung.

  • Das kann schon deshalb nicht richtig sein, weil eine Pfändung nicht über die ihr zugrundeliegende Forderung hinausreicht.

    Der Maximalbetrag der Zuteilung ergibt sich hier aus dem Betrag der Forderung, wegen welcher die Pfändung erfolgt ist zzgl. Rechtsverfolgungskosten.

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