Hallo in die Runde!
Mir liegt ein Antrag auf einmalige Erhöhung des Freibetrags auf einem Pfändungsschutzkonto vor, nachdem dort eine Weiterbildungsprämie nach § 131a Abs. 3 Nr. 1 SGB III eingegangen ist.
Hat jemand das eventuell schon mal gehabt und kann mir sagen, ob eine Freigabe ohne Weiteres möglich ist oder bedarf es der Billigkeitsprüfung im Hinblick auf § 54 Abs. 2 SGB I? Muss eine besondere Bedarfslage im Sinne des § 850 f ZPO bei dem Schuldner vorliegen?
Vielen Dank vorab für die Unterstützung