Heute habe ich mal einen Sachverhalt, der sicher nicht so alltäglich ist.
In einer Genossenschaft werden dem Prüfungsverband die notwendigen Unterlagen zur Prüfung nicht vorgelegt.
Daher wurde gegen den Vorstand gem. §§ 160, 57 Abs. 1 GenG ein Zwangsgeld festgesetzt. Leider bringen auch Vollstreckungsmaßnahmen nichts, der Vorstand reagiert einfach nicht.
Ich bin etwas ratlos, ob und was ich hier noch veranlassen könnte.
Hat jemand Ideen?