Wie lange müssen ehrenamtliche und Berufsbetreuer nach dem Ende der Betreuung (Tod, Aufhebung) die Belege und sonstige Unterlagen zur Betreuung aufbewahren ?
Aufbewahrungspflicht von Belegen
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Kommt drauf an:
- wer das wissen will (Betreuer, Behördenleitung, Angehörige)
- was das Finanzamt dem Selbstständingen als Nachweismittel eingeräumt hat
- warum eine Übergabe an d. Betroffene/n bzw. Erbe/n nach Ende ausscheidet
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Allerdings eine recht zweifelhafte Quelle...
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Es gibt Unterlagen, die an den Betroffenen, den neuen Betreuer und die Erben gehen (z.B. Kontoauszüge, ärztl. Unterlagen, ...).
Und es gibt Unterlagen, die beim Betreuer verbleiben (z.B sein Schriftverkehr).
Genaueres in: Meier/Deinert, Handbuch Betreuungsrecht
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