Die Ehegatten A und B wollen zu je 1/2 erwerben.
A ist Deutscher, B Indonesierin. 2008 wurde die Ehe geschlossen, zu diesem Zeitpunkt hatte A seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den USA (stationiert als Bundeswehrsoldat), B in Indonesien.
Beim Abschluss des Kaufvertrags wird eine gemeinsame Adresse in Vietnam angegeben.
Laut Urkunde soll "gemäß Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB der gesetzliche Güterstand des deutschen Rechts, also Zugewinngemeinschaft" gelten.
Das kann ich nicht nachvollziehen, da ich keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland erkannen kann, weder damals noch heute.
Welches Güterrecht gilt???