Nachgenehmigung einer eidesstattlichen Versicherung

  • Ein Grundschuldbrief ist verlorengegangen. Die Gläubigerin (juristische Person) muss entsprechende eidesstattliche Erklärung abgeben. Ist es zulässig, dass diese Erklärung durch einen Vertreter abgegeben und dann vom im Handelsregister eingetragenen Vertretungsberechtigten nachgenehmigt wird?

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