Teilweise Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter

  • Ich habe im Rahmen einer Anfechtungsklage einen Prozesskostenhilfeantrag gestellt.
    Nach Abzug der bestehenden Verfahrenskosten verbleibt von dem Bestand auf dem Insolvenz-Sonderkonto ein Betrag von ca. 1.000,00 €.
    Obwohl die Kosten des Rechtsstreits erheblich höher sind, meint das Gericht (übringens zum ersten Mal in meinem Leben), dass der verbleibende Barbestand einzusetzen und nur darüber hinaus Prozesskostenhilfe zu gewähren ist.

    Hat jemand eine Idee, wie hier für eine vollumfassende Gewährung von Prozesskostenhilfe argumentiert werden kann?

    Mir widerstrebt, dass Verfahren bis zum letzten Cent "auszuhöhlen", allerdings habe ich auch nur gefunden, dass die teilweise Gewährung von Prozesskostenhilfe denkbar ist.

    Da es sich um ein reines Abwicklungsverfahren handelt, ist mit dem Anfall von Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO nicht zu rechnen.
    Bezüglich der Vergütung ist der pauschale Auslagenbetrag von 30 Prozent der Vergütung bereits überschritten, so dass bei einem zeitlichen Fortschreiten des Verfahrens auch nicht mit einer höheren Auslagenpauschlage gerechnet werden kann.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Sorry Gegs, aber das ist eine komische Idee. Warum sollte vorhandenes und verfügbares Geld nicht eingesetzt werden müssen? Wieso soll der Verwalter bedürftig sein, wenn bei ihm das Geld in der Kasse klingelt? Ich habe das nie verstanden, wenn durch einen Insolvenzverwalter behauptet wird, er müsse "Verfügungsmasse" zurückhalten. Und das hiesige OLG macht das auch nicht mit, das ist "praxisgeprüft".

    Eine andere Frage ist, ob bestimmte Rückstellungen zu bilden sind für bereits veranlasste, aber noch nicht in Rechnung gestellte Dinge oder für solche, die sicher noch erforderlich sein werden. Ich denke da an die Kosten des Archivierers oder so. Aber das qualifiziert dann eben einen Teil der vorhandenen Masse als "nicht verfügbar". Und hinsichtlich des Restes bin ich wieder beim ersten Absatz.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Wir haben in über 15 Jahren noch nie teilweise PKH bekommen, sondern immer ganz oder gar nicht, auch wenn ein Restmassebestand - wie hier biei gegs - da war. Ehrlich gesagt habe ich mich da immer gewundert, dass niemand auf diese Idee kam, die - da muss ich AndreasH recht geben - natürlich sehr naheliegend ist.

  • Tel-PKH ist doch ne logische Konsequenz im Falle einzusetzenden Vermgögens. Hatte heut noch einen entsprechenden Beschluss auf dem Tisch.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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