Vermögensverzeichnis ohne Unterschrift bei elektronischer Versendung?

  • Hallo,
    bei einer Versendung des Vermögensverzeichnisses über das elektronische Anwaltspostfach wird hier neuerdings nicht nur das Anschreiben nicht mehr unterzeichnet übermittelt, sondern es fehlt auch die zumindest gescannte Unterschrift auf dem Vermögensverzeichnis. Ich halte das nicht für richtig, da ja auch die Richtigkeit und Vollständigkeit durch die Unterschrift bestätigt wird... Wie seht Ihr das? Würdet Ihr das beanstanden? Bei der Übersendungsmitteilung ist mir das egal.

  • Wenn das Ding nach § 126a BGB bei mir reinflattert, dann gilt es als unterschrieben.
    In einem Parallelthread wird als Bestätigung der Ausdruck der Signaturprüfung zur Akte genommen.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Erstmal danke für die Antwort! Welcher Parallelthread? Unter was für einem Stichwort?

    Der Prüfvermerk gibt an, dass über ein besonderes Anwaltspostfach versandt worden ist. Qualifizierte Signaturen sind nach dem ERVB nicht angebracht.
    Würde Dir das reichen?

  • Eine ähnliche Frage gab es im Unterforum zur ZV, ab hier geht's los.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!