Zuständigkeit Pflichtverteidigervergütung Strafvollstreckung

  • Hallo allerseits,

    ich habe an meinem LG jetzt die Kostenfestsetzung in Strafsachen aufs Auge gedrückt bekommen und der Kollege, der sie vorher bearbeitet hat, ist ausgeschieden und nicht mehr für Fragen erreichbar, so dass ich die Profis hier um Rat bitten muss:
    Kann mir einer verraten, wer für die Gebührenfestsetzung des Pflichtverteidigers für eine Angelegenheit vor der Strafvollstreckungskammer zuständig ist? Ich oder das Gericht der ersten Instanz?
    Vielen Dank vorab für die Hilfe.

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