Hallo zusammen,
ich habe in einem Scheidungsverfahren Zwangsgeld beizutreiben. Der Antragsgegner zahlt auf meine Zahlungsaufforderung nicht und erscheint auch nicht zu den von der Gerichtsvollzieherin anberaumten Terminen zur Vermögensauskunft.
Kann ist schon die Zwangshaft vollstrecken oder sollte ich zumindest die Abgabe der Vermögensauskunft abwarten ?