Im Kaufvertrag handelt auf Veräußererseite X für sich und für Y.
Die Genehmigung des Y liegt vor, mit Unterschriftsbeglaubigung aus Tschechien.
Der Beglaubigungsvermerk ist mit Unterschrift und einem Siegel versehen, aber nicht übersetzt.
Brauche ich hier eine Apostille oder zumindest eine Übersetzung, dass ich den Inhalt des Beglaubigungsvermerks verstehe?