Unterschriftsbeglaubigung aus Tschechien

  • Im Kaufvertrag handelt auf Veräußererseite X für sich und für Y.

    Die Genehmigung des Y liegt vor, mit Unterschriftsbeglaubigung aus Tschechien.

    Der Beglaubigungsvermerk ist mit Unterschrift und einem Siegel versehen, aber nicht übersetzt.

    Brauche ich hier eine Apostille oder zumindest eine Übersetzung, dass ich den Inhalt des Beglaubigungsvermerks verstehe?

  • Die Gerichtsprache ist auch im Grundbuchverfahren deutsch (OLG Schleswig FGPrax 2008, 217 u.a, siehe die Nachweise bei Zeiser im BeckOK GBO, Hrsg. Hügel, Stand 01.10.2020, Sonderbereich Internationale Bezüge, RN 22). Bei zum Nachweis sonstiger Tatsachen vorgelegten Urkunden kannst Du dann auf die Übersetzung verzichten, wenn Du dieser Sprache hinreichend mächtig bist. Dabei musst Du den Text nicht nur rudimentär, sondern inhaltlich vollständig verstehen (KG FGPrax 2011, 168). Ansonsten ist eine Übersetzung erforderlich. Und auch eine Apostille, siehe hier Seite 14
    https://www.dnoti.de/fileadmin/user…lle_2020_10.pdf

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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