Hallo,
ich habe hier gerade eine Akte, in der sich ein Schreiben des RP befindet, mit der Bitte, eine Ausführgenehmigung zu erteilen.
Die Akte war erst beim Richter und dieser hat sie jetzt mir vorgelegt. Hatte jemand schon mal so etwas?
Es geht um einen inhaftierten afghanischen Staatsangehörigen. Nach Jugendrecht verurteilt, dann aus dem Jugendstrafvollzug rausgenommen und nun in hiesiger JVA inhaftiert.
Nach Mitteilung des RP ist er zur Ausreise verpflichtet und nicht im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes. Zum Zwecke der Ausstellung eines Passersatzdokumentes soll er nun Anfang März Vertretern des Generalkonsulats seines Landes in Bonn vorgeführt werden. Hierzu wird eine Ausführgenehmigung beantragt.
Ich nehme an, dass es darum geht, dass der VU vom RP nach Bonn gebracht werden darf. Hierfür kann doch nicht der Rechtspfleger zuständig sein. Oder etwa doch?