Ausführgenehmigung für Inhaftierten

  • Hallo,


    ich habe hier gerade eine Akte, in der sich ein Schreiben des RP befindet, mit der Bitte, eine Ausführgenehmigung zu erteilen.


    Die Akte war erst beim Richter und dieser hat sie jetzt mir vorgelegt. Hatte jemand schon mal so etwas?


    Es geht um einen inhaftierten afghanischen Staatsangehörigen. Nach Jugendrecht verurteilt, dann aus dem Jugendstrafvollzug rausgenommen und nun in hiesiger JVA inhaftiert.


    Nach Mitteilung des RP ist er zur Ausreise verpflichtet und nicht im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes. Zum Zwecke der Ausstellung eines Passersatzdokumentes soll er nun Anfang März Vertretern des Generalkonsulats seines Landes in Bonn vorgeführt werden. Hierzu wird eine Ausführgenehmigung beantragt.


    Ich nehme an, dass es darum geht, dass der VU vom RP nach Bonn gebracht werden darf. Hierfür kann doch nicht der Rechtspfleger zuständig sein. Oder etwa doch?

  • Ah, danke schön.

    Also m.E. entscheidet über die Ausführung die JVA selbst; eine Mitwirkung der StA käme nach meiner Meinung höchstens bei U-Haft o.Ä. in Betracht.
    Eventuell ergibt sich hierzu auch Näheres aus den jeweiligen Strafvollzugsvorschriften.

    Ich würde das Schreiben in Kopie der JVA zuleiten m.d.B.u. Veranlassung in eigener Zuständigkeit.

  • Sofern der Gefangene nicht von Bediensteten der JVA begleitet/bewacht wird, heißt das Stichwort Ausantwortung. Siehe z.B. § 11 Abs. 3 StVollzG NRW:

    Zitat

    Gefangene dürfen befristet dem Gewahrsam einer anderen Behörde überlassen werden, wenn diese Behörde ihrerseits befugt ist, Gefangene in amtlichem Gewahrsam zu halten (Ausantwortung).

  • Vielen Dank für eure Antworten.

    Mit RP ist Regierungspräsidium gemeint, ja.


    Auf die JVA bin ich noch gar nicht gekommen. Wobei ich mich frage, wieso das RP den Antrag an die Staatsanwaltschaft gerichtet hat. Diese hat ihn dann zu uns weitergeleitet.
    Ich habe gerade mal gesucht. In § 12 StVollzG ist die Ausführung aus besonderen Gründen geregelt. Nach der Kommentierung fällt da auch die Vorstellung bei einer Auslandsvertretung drunter. Dann leite ich den Antrag jetzt mal an die JVA weiter.

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