Hallo,
einem 2-järhigen Kind ist VKh bewilligt worden. Nun liegt mir die Akte zur Prüfung nach § 120 a ZPO vor. Vor einem Jahr hatte die Mutter, die das Verfahren auch angestrebt hat, ihre Vermögensverhältnisse angegeben. Woraus ergibt sich das auf die finanziellen Verhältnisse des Vertreters abzustellen ist ?