Hallo,
ich habe einen Antrag auf Erteilung eines gegenstädlich Beschränkten Erbscheins. Der Erblasser hatte seinen letzten gewöhnnlichen Aufenthalt in der Schweiz, dort wurde auch eine "Erbenbescheinigung" erteilt, welche die beiden Abkömmlinge als Erben zu gleichen Teilen ausweist.
Nun ist die Anschrift der einen Miterbin icht bekannt, die letzte bekannte Anschrift ist in Frankreich (Brief kam zurück). Die weitere Miterbin gibt an, keinen Kontakt zu der anderen Erbin zu haben und auch entsprechend keine Anschrift zu wissen.
Dass die Erbschaft angenommen wurde, ist ja nicht zu bezweifeln.
Habe eine EMA in Frankreich schon versucht, keine Antwort.
Würdet Ihr den Erbschein erteilen oder was würdet Ihr machen?
Danke für eure Hilfe