Hallo!
Ich habe eine Akte mit einem eigentlich Standardfall: Eine Minderjährige hat ein Kind bekommen, die Mutter der Minderjährigen (Oma des Babys) möchte die Vormundschaft übernehmen. Die Oma ist anwaltlich vertreten.
Ich hatte nach der ersten, negativen Stellungnahme des Jugendamts (minderj. Mutter und Oma würden nicht mit dem JA zusammenarbeiten) einen Termin mit minderj. Mutter, Oma und ihrem Anwalt, Verfahrenbeistand und JA anberaumt. Dieser Termin musste mehrfach verschoben/aufgehoben werden, da der Anwalt der Oma immer wieder nicht konnte. Die Termine waren zuletzt immer mit der Kanzlei abgesprochen, trotzdem kamen dann andere Ladungen dazwischen.
Mittlerweile hat das Jugendamt seine Meinung geändert. Die Zusammenarbeit klappe jetzt gut, die Oma könne die Vormundschaft übernehmen. Auch der Verfahrensbeistand hat keinerlei Bedenken.
Auf einen großen Termin mit allen kann ich dann ja wohl auf jeden Fall verzichten.
Aber muss ich die minderj. Mutter und die Oma noch persönlich anhören. Normalerweise mache ich das in solchen Fällen ja immer, aber wegen Corona und den ständigen "Absagen" des Rechtsanwalts der Oma überlege ich jetzt, ob ich es unbedingt muss.