Vermögensauskunft und Haftbefehl

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    ich habe einen ziemlich höhen Betrag im Rahmen der Jugendstrafvollstrekung einzuziehen.

    Da ich unbedingt den neuen Arbeitgeber herausfinden will, will ich die Vermögensauskunft. Laut Vollstr.portal lief bereits ein Verfahren gegen ihn, er hat sie aber nicht abgegeben. Es wird also wohl auf einen HB hinauslaufen.

    Nun meine Frage: Wer entscheidet über den Erlass des HB im Rahmen der Strafvollstr? Der Jugendrichter, oder bleibt die Entscheidung in dem Fall bei der Zwangsvollstreckungsabteilung? Dazu finde ich nichts.
    Normalerweise kommt der Antrag über den Erlass des Haftbefehls ja mit an den Vollstr.auftrag.
    Wie läuft das hier konkret? Eventuell hat ja jemand ein Muster für mich.

  • Ein Weg, die Abnahme der Vermögensauskunft ggf. entbehrlich zu machen, wäre die Einholung von Drittauskünften zu beantragen.

    Wie bei der Vollstreckung von Ordnungs- und Zwangsgeldern zugunsten der Staatskasse dürfte auch hier die Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls beim Vollstreckungsgericht liegen.

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