Rechtsnachfolgeklausel oder Rubrumsberichtigung

  • Guten Morgen alle zusammen,

    Ich bräuchte mal eure Meinung zu folgendem Fall:

    Am 03.11 hat der Richter ein VU erlassen.

    Am 8.12 fällt der Klagepartei ein, dass es bereits am 1.10 und somit VOR Erlass des VU eine Rechtsnachfolge gab. Nun möchten sie die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel.

    Aber ist das überhaupt ein Fall von 727? Im Grunde war ja das erlassene VU schon falsch. Wäre es eventuell eher ein Fall der Rubrumsberichtigung durch den Richter?

    Vielen Dank für eure Meinungen:-)

  • Es handelt sich um eine Rechtsnachfolgeklausel: Nach Rechtskraft des Urteils muss da die Rechtsnachfolge vorliegen.

    Hat sich die Partei im laufenden Verfahren geändert, oder war gar ganz falsch, kommt eine Rechtsnachfolgeklausel nicht in Betracht. GGf. eine Berichtigung durch den Richter wegen offenkundiger Unrichtigkeit.

    Ansonsten: Pech gehabt.

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