Ich muss ein Ordnungsgeld nach § 89 FamFG wegen Verstoßes gegen einen Umgangsvergleich in Großbritannien vollstrecken.
Eine Zahlungsaufforderung wurde versandt. Bisher ohne Erfolg. Eigentlich müsste ich jetzt eine Gerichtsvollzieher beauftragen.
Kann mir jemand weiterhelfen?