Stadtrat und Schöffenamt?

  • Hallo,

    die Suche hat mir leider nur teilweise Antworten geliefert.

    Ich bin zurzeit im Stadtrat für eine Partei und als Schöffin nebenbei (ehrenamtlich) tätig. Mit Beginn der Ausbildung Justizfachwirtin stellt sich jetzt die Frage, ob ich beide Sachen vor Antritt beenden müsste. Nach meiner Recherche bisher wäre dies der vermutliche Fall. Trifft dies zu?

    Schöffin bin ich in der Strafgerichtsbarkeit beim Landgericht und würde ganz in der Nähe beim Amtsgericht lernen.

  • Angehörige der Justizberufe sollen nicht Schöffe sein, d.h. eine Neuwahl sollte nicht erfolgen. Ob man aber bei Ergreifen eines Justizberufs sein Schöffenamt aufgeben muss - es handelt sich ja nur um eine Sollvorschrift.

    Beim Amt als Stadtrat sehe ich keine Probleme. Es soll sogar Richter geben, die ehrenamtliche stellvertretende Bürgermeister sind.

  • Stadtrat sollte weiter zulässig sein

    Schöffentätigkeit dürfte zu beenden sein

    Ich würde es jeweils bei beiden Seiten anzeigen - also deine beginnende Ausbildung sowohl bei der Stadt als auch beim LG. Und auch deine Nebentätigkeit bei deiner Einstellungsbehörde für die Ausbildung

  • Das Dienstverhältnis als Beamtin auf Widerruf während der Ausbildung würde ich auch dem zuständigen Gericht gegenüber anzeigen mit dem Hinweis, dass eine Prüfung der Beendigung angeregt wird. Dann liegt der Ball beim Gericht; ich könnte mir vorstellen, dass erst ab bestandener Prüfung auf eine Beendigung der Schöfentätigkeit hingewirkt wird.

    Hinsichtlich der Nebentätigkeiten ist der Einstellungsbehörde auf dem Dienstweg die Stadtratstätigkeit anzuzeigen, da es hierfür ja Sitzungsgelder und Aufwands-/Auslagenentschädigungen gibt. Probleme gibt es da keine, aber anzeigepflichtig ist es schon.

    Die Stadt müsste aber meines Wissens nach nicht über das Ausbildungsverhältnis informiert werden. Das dürfte dann erst wieder bei der nächsten Wahl relevant werden... Persönlich würde ich es im Rahmen der kollegialen Zusammenarbeit dem leitenden Beamten zwar auch informell mitteilen, aber eine Informationspflicht wäre mir neu.

  • Hinsichtlich der Nebentätigkeiten ist der Einstellungsbehörde auf dem Dienstweg die Stadtratstätigkeit anzuzeigen, da es hierfür ja Sitzungsgelder und Aufwands-/Auslagenentschädigungen gibt. Probleme gibt es da keine, aber anzeigepflichtig ist es schon.

    Die Stadt müsste aber meines Wissens nach nicht über das Ausbildungsverhältnis informiert werden. Das dürfte dann erst wieder bei der nächsten Wahl relevant werden... Persönlich würde ich es im Rahmen der kollegialen Zusammenarbeit dem leitenden Beamten zwar auch informell mitteilen, aber eine Informationspflicht wäre mir neu.

    Vorab: Die Ausbildung hat noch nicht begonnen.
    Alle Fragebögen vom LBV etc. habe ich ausgefüllt und schon versandt, da ich es eigentlich niederlegen wollte und daher gar keine Angabe machen konnte. Da ich den Rat ggf. jetzt wohl doch weitermachen könnte, wäre die richtige Vorgehensweise jetzt, bei meinem Amtsgericht über den Dienstweg diese Nebentätigkeit anzuzeigen? Sollte diese Nebentätigkeit denoch nicht möglich sein, würde man mir das mitteilen, damit ich das Amt niederlegen könnte? Die Ausbildung etc. hat für mich die höchste Priorität.

    Bzgl. Mitteilung an die Stadt, musste ich damals meinen Arbeitgeber angeben und versichern, jegliche Änderungen diesbezüglich mitzuteilen. Daher müsste ich vermutlich, was aus dem Rahmen der kollegialen Zusammenarbeit schon sinnvoll wäre, dies tun. Das stimmt.

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