" 1 ist mit einer Dienstbarkeit belastet, Flst. 2 nicht. Flst. 1 wird mit Flst. 2 vereinigt. Danach wird aus dem ehemaligen Flst. 2 eine Teilfläche herausgeteilt. § 1026?"
Was heißt den herausgeteilt?
Zerlegt und dann geteilt? Oder nur zerlegt?
Da sich die Dienstbarkeit nicht auf das ehemalige Flurstück 2 erstreckt (Pfanderstreckung in Abt. II gibt es nicht) und wird das Flurstück 2 zerlegt und anschließend geteilt, lastet die Dienstbarkeit nicht auf dem "herausgeteilten" Flurstück.