Sehr geehrte Damen und Herren,
werte Mitglieder des Rechtspflegerforums,
fühlt euch herzlich gedrückt
So nun zum Eigentlichen:
Ab dem 01.09.2021 beginne ich mein duales Studium als Rechtspflegeanwärter in Schwetzingen und muss eine Erklärung zur Wohnung abgeben, für die mögliche Ermittlung des Wohn- und Trenngeldes (+Umzug).
Könnte mir vielleicht jemand erklären, was das genau ist und ob das auch bereits im Jahr 1 und 3 gegeben ist oder nur für das praktische Jahr im zweiten Lernjahr vorgesehen ist.
Ich bedanke mich ganz herzlich und grüße Stgt.Bummel oder Bommel (?)
lG