Erklärung zur Wohnung - OLG Stuttgart (Wohn- und Trennungsgeld?)

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    werte Mitglieder des Rechtspflegerforums,
    fühlt euch herzlich gedrückt :)

    So nun zum Eigentlichen:

    Ab dem 01.09.2021 beginne ich mein duales Studium als Rechtspflegeanwärter in Schwetzingen und muss eine Erklärung zur Wohnung abgeben, für die mögliche Ermittlung des Wohn- und Trenngeldes (+Umzug).

    Könnte mir vielleicht jemand erklären, was das genau ist und ob das auch bereits im Jahr 1 und 3 gegeben ist oder nur für das praktische Jahr im zweiten Lernjahr vorgesehen ist.

    Ich bedanke mich ganz herzlich und grüße Stgt.Bummel oder Bommel (?)

    lG

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