Hallo zusammen!
Mich beschäftigt folgender Fall: Ich habe eine VKH-Überprüfung, bei der die Partei zunächst 10 km einfache Entfernung von der Wohnung zur Arbeitsstätte angegeben hat. Nun wird mitgeteilt, dass die Partei seit einigen Monaten über 250 km mit dem Privat-PKW zu einer Baustelle fahren müsste. Die Partei reist montags an und kommt donnerstags zurück.
Bei einer Berechnung mit 5,20 EUR pro km bezieht sich das doch auf 220 AT im Jahr sprich eine 5-AT-Woche, oder? Hier fährt die Partei ja nur einmal in der Woche.
Darf man die 5,20 EUR x 250 km dann durch 5 teilen? Gibt es dazu eine Regel oder Entscheidung, die ich nicht gefunden habe?
Ich lasse mir noch eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, dass ein Dienstwagen nicht zur Verfügung steht und auch keine Fahrtkosten erstattet werden. Finde das schon sehr merkwürdig, dass der Arbeitgeber sich angeblich nicht an den Kosten beteiligt und keinen Dienstwagen zur Verfügung stellt.
Vielen Dank schon einmal fürs Lesen.