Zuschläge Wohnung

  • Hallo,

    ich werde ab September 2021 in Schwetzingen studieren und werde dementsprechend dorthin ziehen müssen.
    Ich bin momentan auf Wohnungssuche und dabei stellt sich mir die Frage, ob ein Teil der Mietkosten vom Amt übernommen werden bzw. wenn ja, mit wie viel man rechnen kann.

    MfG

  • Moin, also wenn ich jetzt nicht falsch liege, bekommst du keinen Zuschuss zu deinen Mietkosten. Als Anwärter im gehobenen Dienst erhältst du überdurchschnittlich viel Geld, sodass man seine Miete durchaus stemmen kann:gruebel:

    Aber unter bestimmten Voraussetzungen bekommst du deine Mietkosten als Sonderausgaben bzw. Werbekosten vom Finanzamt wieder. Also fleißig Steuererklärungen machen.:D

  • Guten Tag,

    wie Nils bereits erwähnt hat, ist es unbedingt wichtig am Ende jedes Jahres eine Steuererklärung abzugeben, da man unter (meist allen) Umständen ordentlich Knete zurückkriegt.
    +
    Baden-Württemberg zahlt mit am Meisten an Anwärterbezügen, ob das im Ländergleich mit weiteren Leistungen immer noch so ist, mag ich sehr stark zweifeln.

    Beispiel: In Hessen bekommt man ungefähr die gleiche Vergütung + nen Hessenticket (ÖPNV in ganz Hessen for free) + Einzelzimmer (möbiliert für glaube 1€ am Tag) + Mensa-Essen (ebenfalls 1€ glaube ich)


    In Baden-Württemberg hingegen gibt es die Vergütung + ein Zuschuss (bis zu 25€, was leider leicht lächerlich ist) für die ÖPNV, mehr nicht. Dafür darfst du in einem Schloss studieren (hat bestimmt Stil)

    Natürlich ist es auch wichtig, wo man sich später wohl fühlt und ob das Bundesland, wofür man dann später (hoffentlich) auch arbeitet, ansprechend für einen ist.

    Aber: Es gibt unter bestimmten Vorrausetzungen auch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. (Wird meist dann genehmigt, wenn man hohe Werbekosten hat(te) und man verschiende Versicherungen (Dienstunfähigkeit, Krankenversicherung, Haftpflicht etc..) hat. Kannst du ja später mal versuchen zu beantragen. Mehr als eine begründete Zu- bzw. Absage gibts nicht :D


    Ansonsten:
    Wer abenteuerlustig ist und wenig Moral besitzt, darf natürlich auch gerne in Hessen mit den ganzen Vorteilen studieren und dann später mittels Tauschantrag zurück nach Baden-Württemberg wandern.

    Ist jedem selbst überlassen.

    MfG

    RP

    Ps. Kindergeld erhältst du ebenfalls weiterhin, wenn du noch unter 25 (?) bist und dies deine Erstausbildung ist.

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