Kann der Schuldner durch die Zahlung an das Vollstreckungsgericht befreiend leisten?
Hintergrund ist eigentlich kein Vollstreckungsakt, sondern eine Festsetzung nach § 788 ZPO.
Der Schuldner zahlt vor Erlass des KFB die Forderung an das Vollstreckungsgericht.
Ist dieses zulässig? Zahlungen an den Gerichtsvollzieher befreien schließlich auch!?