Zustellungen per beA

  • bitte schafft Euch Scansoftware oder sonstige Software an, die rechts oben schön sichtbar nummereriert "Anlage 1 Blatt 1", "Anlage 1 Blatt 2" etc.

    Der alte Trotzkopf Gegs sagt, dass er schon genügend Geld ausgegeben hat.
    Ist doch nicht mein Problem, wenn das elektronische und menschliche Justizsystem die Angelegenheit nicht gewuppt bekommt.

    Ist Dein Problem, wenn Du mit der Justiz zu tun hast. Als Beklagtenvertreterin, wie Volkmar schon schrieb. Aber auch als Klägervertreterin, denn Du willst ja etwas: Das kleine Papier mit dem Aufdruck "Endurteil" und einem Text mit einer Zahlungsanweisung darunter. Wenn die Justiz mit Deinen Anlagen nichts anfangen kann, wird es damit wohl auch nichts.

    Ich stell mir das gerade vor: Mündliche Verhandlung, Du verweist zur Begründung Deines Vortrags auf Anlage K38, in der der Anfechtungsgegner doch geschrieben habe, dass es ihm nun reicht mit den ständigen Verzögerungen und er nach Ablauf der letzten Zahlungsfrist übermorgen den Schlägertrupp vorbeischicken werde. Ich lege 1.200 Blatt unsortiert auf den Tisch, und frage Dich, wo das steht, ich würde es nicht finden.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Lieber AndreasH,
    alles gut, ich versuche es (natürlich auch im eigenen Interesse) allen Beteiligten so leicht wie möglich zu machen.

    Was mich bei der beA-Sache stört ist die Tatsache, dass wir alle als Laborratten im beta-Versuch dienen. Lange haben wir Anwälte Equipment (nicht billig) vorhalten müssen, ohne dass die Angelegenheit wirklich funktioniert hat. Wie wir hier sehen, funktioniert sie in vielerlei Hinsicht immer noch nicht. Eigentlich ist das Anwaltspostfach keine schlechte Sache, aber hätte man nicht warten können, bis es zu einer Marktreife gelangt ist.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Also offen gesagt bin ich ein großer Freund des beA und all seiner Fehler: Weil es zeigt, dass Softwareentwicklungen nicht nur (dem Anschein nach fast zwingend) schief gehen, wenn sie im Öffentlichen Dienst verantwortet werden, sondern auch dann, wenn die Privatwirtschaft die Feder führt.

    In der Sache gebe ich Dir recht.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Zusammengefasst: "Alles was schief gehen kann, geht auch schief".

    Wobei ich glaube, dass der Schub an Digitalisierung, der im letzten Jahr Fahrt aufgenommen hat, auch am Ende der Pandemie (irgendwann in der Ferne) nicht mehr zurück gedreht werden wird. Ich habe neulich hier an meinem Schreibtisch an einem Seminar teilgenommen, bei welchem der Dozent in enem französischen Überseedepartment gestrandet war. In welche interessanten Zeiten wir doch leben.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich kann Deiner Kritik gerade zum Beginn des beA in weiten Teilen zustimmen. Aber nach inzwischen mehrjähriger Erfahrung im Umgang mit dem beA weiß ich die Vorteile immer mehr zu schätzen und möchte es nicht mehr missen.

    Interessanter finde ich, wie unterschiedlich weit die einzelnen Gericht mit der Umsetzung der Gegenrichtung sind. So bleibt es zumindest in der Kommunikation mit den Gerichten in meinem "Beritt" bis auf wenige Ausnahmen (bspw. LG Frankfurt aM, OLG Frankfurt aM, LG München II, OLG München, OLG Stuttgart) bei einer elektronischen Einbahnstraße. Das bedeutet: Beide Prozessparteien reichen ihre Schriftsätze nebst Anlagen jeweils per beA ein. Dann werden sie bei Gericht in Farbe (Siehe KG - 5 W 1031/20) ausgedruckt und per Post versandt. Und ich lasse sie hier wieder für die Akte und den Mandanten einscannen.

    Es ist eben eine in manchen Teilen unbefriedigende Übergangszeit, gerade für uns "in die Jahre gekommene" Organe der Rechtspflege. Für künftige Generationen wird es sicher einfacher und letzten Endes selbstverständlich sein.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)


  • das soll mit "PDF24" und "advanced renamer" zu schaffen sein

  • Ich kann Deiner Kritik gerade zum Beginn des beA in weiten Teilen zustimmen. Aber nach inzwischen mehrjähriger Erfahrung im Umgang mit dem beA weiß ich die Vorteile immer mehr zu schätzen und möchte es nicht mehr missen.

    Das geht mir auch so, im Großen und Ganzen ist das schon ein Fortschritt, man spart sich eine Menge Papier, Porto, Postlaufzeiten etc.


    Dann werden sie bei Gericht in Farbe (Siehe KG - 5 W 1031/20) ausgedruckt und per Post versandt.

    Schöner Verbrauch an Farb-Toner, da wäre wohl bald mal eine Erhöhung der Gerichtsgebühren fällig :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!