Zustellungen per beA

  • Nach einigen beA-Erfahrungen kommt mir diese Frage - nicht unbeidngt Inso-spezifisch - in den Sinn:

    Wie gestalten denn die Gerichte die Zustellungen in den Fällen, in denen der Gegner noch keinen RA bestellt hat, oder gar kein RA-Zwang herrscht? Bei beA-Klagen müssen wir ja zum Glück keine Anlagen mehr für jeden Gegner herstellen, müssen dann die bedauernswerten Gerichtsmitarbeiter die Schriftsätze und Anlagen ausdrucken und per Post an den Gegner versenden? Und da die Anlagen jetzt ja oft nur noch im Dateinamen benannt werden (A 1, A 2 , etc.) müssen die Gerichte auch das noch für den Gegner erledigen?

  • Elektronischer Posteingang heißt nicht elektronische Akte. Das heißt jeder Posteingang wird ausgedruckt und an die Abteilung gesandt. Da wird aus dem einen Stück Papier was du senden wolltest 7 Stück Papier mit Transfervermerk usw usf. Und ja das wird kopiert und weiter gesendet . Im übrigen auch an Rechtsanwälte. Weil den elektronischen Postausgang gibt es erst dann wenn es auch elektronische Akte gibt. Bei uns , wenn du Glück hast Ende des Jahres. ;)

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Zwar sind mir die Ausdrucke lieber (die einzelnen Anlagen / Dateien in unser Anwaltsprogramm zu übertragen finde ich eher unpraktisch), aber von der gepriesenen Erleichterung durch das elektronische Anwaltspostfach gibt es damit keine Spur.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

    Einmal editiert, zuletzt von Gegs (8. Februar 2021 um 12:34)

  • Im übrigen auch an Rechtsanwälte. Weil den elektronischen Postausgang gibt es erst dann wenn es auch elektronische Akte gibt. Bei uns , wenn du Glück hast Ende des Jahres. ;)

    nicht zwangsläufig! letztens kam von unserem Landgericht hier ein gegnerisches Schreiben elelektronisch hier an ... obwohl ich Gegs zustimmen muss, mir ist als Posteingang auch ein Ausdruck lieber :)

  • Im übrigen auch an Rechtsanwälte. Weil den elektronischen Postausgang gibt es erst dann wenn es auch elektronische Akte gibt. Bei uns , wenn du Glück hast Ende des Jahres. ;)

    nicht zwangsläufig! letztens kam von unserem Landgericht hier ein gegnerisches Schreiben elelektronisch hier an ... obwohl ich Gegs zustimmen muss, mir ist als Posteingang auch ein Ausdruck lieber :)

    Genau ;)sag ich doch wer elektronische Akte hat versendet auch elektronisch. Die Zivilabteilungen hier des LG und des AG - weis gar nicht, ob inzwischen alle oder immer noch nur einzelne Kammern/ Referate - haben elektronische Akte bzw. pilotieren sie. Mit bei uns war die InsO gemeint ;)

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  • Die Zivilabteilungen hier des LG und des AG - weis gar nicht, ob inzwischen alle oder immer noch nur einzelne Kammern/ Referate - haben elektronische Akte bzw. pilotieren sie.

    Dann bekommt man natürlich alle Schriftstücke elektronisch.

    Doof finde ich die ausdrückliche Aufforderung, jede Anlage als einzelnes ...pdf-Dokument zu versenden. Ist bei größeren Schriftsätzen eine Menge unnütze Arbeit. Weil der Kollege auf der Gegenseite sie dann auch wieder zusammenbasteln muss. Verstehe ich nicht.

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  • Wir haben noch keine e-Akte.

    Wir können aber elektronisch empfangen und elektronisch versenden.

    Elektronisch Empfangene Schriftsätze werden von der Poststelle nebst Transfervermerk und Prüfprotokoll ausgedruckt und dann wie die normale Post an die Abteilungen verteilt und in die Akten geheftet.
    Beschlüsse und Verfügung senden wir an Rechtsanwälte in der Regel elektronisch. Eine Analoge Versendung erfolgt nur, wenn Papier als Anlage beigefügt wird (z.B. die Bestellungsurkunde oder ein Schriftsatz, der auf Papier einging.)
    Elektronisch eingegangene Schriftsätzes versenden wir auch elektronisch als Anlage. Man muss bei ForumStar nur entsprechende Haken setzen. Den Rest macht dann der Computer.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Ist ja schon ein ziemlicher Aufwand bei den Gerichten.

    Wie macht man das denn mit den Anlagen? Wir benennen die oft nur im Dateinamen des pdf, wenn man die ausdruckt steht da nirgends A 1, A 2 ... . Zumindest auf den Anlagen, die man am PC herstellt. Das kann für den Gegner schon verwirrend werden.

  • Das kann für den Gegner schon verwirrend werden.

    Eigentlich nicht, er sollte doch gleichzeitig den (Haupt-)Schriftsatz, in dem die Anlagen aufgeführt sind, bekommen (elektronisch oder per Papier).

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  • Wie macht man das denn mit den Anlagen? Wir benennen die oft nur im Dateinamen des pdf, wenn man die ausdruckt steht da nirgends A 1, A 2 ... .

    Dafür gibt es doch (auch kostenlose) PDF-Bearbeitungsprogramme, mit denen sich recht einfach ein Kästchen mit "Anlage XX" einfügen lässt, das dann auch bei einem Ausdruck im Gericht erscheint.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Ich bezeichne die Anlagen immer: "K1 - Einladung zum Faschingstanz"; "K2 - Protokoll der Faschingsversammlung" ... Dann kann man auch an den Dateien erkennen, was sich dahinter verbirgt.

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  • Ich bezeichne die Anlagen immer: "K1 - Einladung zum Faschingstanz"; "K2 - Protokoll der Faschingsversammlung" ... Dann kann man auch an den Dateien erkennen, was sich dahinter verbirgt.

    Me too. Aber das Problem mit dem Ausdrucken und Sortieren der Anlagen lässt sich sinnvollerweise nur durch eine Anlagenbezeichnung innerhalb der PDF lösen.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Anfangs habe ich die pdf-Dokumente benannt (etwa "Einladung zum Faschingstanz") und sie dann beim Hochladen in beA dort mit Anlage K 1 bis Anlage K wasauchimmer bezeichnet. Diese Bezeichnungen kommen aber wohl beim Empfänger nicht an. Ich habe mir jedenfalls Ärger mit mehreren Richtern eingehandelt, die sich über nicht bezeichnete Anlagen beschwert haben, was mich wiederum verärgert hat, da ich die Anlagen ja bezeichnet hatte.

    Inzwischen füge ich also eine Anlage K 1 bis Anlage K wasauchimmer Bezeichnung auf der ersten Seiten jeder pdf-Datei ein, was zwar nervt, aber sich wohl nicht verhindern lässt. Das geht übrigens auf Arbeitsplätzen, auf denen keine Acrobat-Vollversion vorhanden ist, auch mit der Funktion "Unterschreiben" mit dem Reader.

  • und bei uns kommt im Ausdruck alles immer wieder in irgendeiner Reihenfolge an (BEA-Lotterie). Am liebsten würde ich diese Dr* i die Tonne treten und eine - wie beim Insolvenzgericht früher üblich - über die üblichen Postwege (= Boten) befürworten. Wenn so mal die e-akte in Insolvenzverfahren aussieht: oki, da bin ich in Rente :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
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    :daumenrau

  • Das Problem der gewürfelten Anlagen hatte ich kürzlich auch bei fast 2.000 Blatt auch. Dem bin ich nachgegangen und es hat folgenden Hintergrund:

    Die bayerische Justiz empfängt mittels einer Eingangsapp namens ELA. Dies App hält sich strikt an §2 Abs. 2 ERRV und sortiert die eingehenden PDF innerhalb der gleichen beA-Mail alphanummerisch durch. Durch die Wachtmeister der Einlaufstelle werden per Sammelklick dann alle Dokumente markiert und TopDown ausgedruckt.

    Wenn Herr/Frau Rechtsanwältin sich aber nicht an § 2 Abs. 2 ERRV gehalten haben, führt dies im Ausdruck zu z.B. folgender Reihenfolge:

    - Anlage 1
    - Anlage 6
    - Anlagen 2/5
    - Klageschriftsatz
    - Protokoll Gesellschafterversammlung

    Jetzt alles von oben nach unten als Stapel ausgedruckt und schon geht die Sucherei los. Besonders schön, wenn es sich um richtig dicke Anlagen handelt und allenfalls auf Seite 1 jeder Anlage ganz oben ein zartes Nümmerchen angegeben ist. Oder wenn ein Anlagenkonvolut mehrere Hundert Seiten umfasst und daher in mehreren Papierstapeln ausgegeben wird - die frei nach Murphy auf dem Weg von der Einlaufstelle in die Serviceeinheit bereits für sich einmal vertauscht werden.

    Meine Bitte daher:
    - versendet die einzelnen Pdf mit vorsortierten Namen, also
    -) 01 Klageschrift
    -) 02 Anlage 1
    -) 03 Anlagen 2/5
    -) 04 Anlage 6 ...

    und bitte schafft Euch Scansoftware oder sonstige Software an, die rechts oben schön sichtbar nummereriert "Anlage 1 Blatt 1", "Anlage 1 Blatt 2" etc.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Nachdem wir auch durcheinandergewürfelte Anlagen erhalten hatten, hatte einer unserer Insolvenzverwalter als Lösung vorgeschlagen, dass er in Zukunft alle Anlagen zu einem PDF-Dokument zusammenführen wird und er dann dieses eine Dokument sendet. Seitdem funktioniert es.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Über die Vorschläge von AndreasH, die auch von der BRAK befürwortet werden (bspw. beA-Newsletter 27/2019, "Ordnung ist das halbe Leben"), hinaus sollte in absehbarer Zukunft auch eine vereinheitlichte Bates-Nummerierung zum Erfolg führen (vgl. beA-Newsletter 30/2019, "Bates? Wer war denn das nochmal?"). Das ist eine fortlaufende Nummerierung aller PDF-Dateien einer beA-Nachricht (ähnlich der Paginierung in der Gerichtsakte) und vereinfacht das Sortieren ungemein. Die meisten gängigen (kostenpflichtigen) PDF-Bearbeitungsprogramme haben das mittlerweile implementiert.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • bitte schafft Euch Scansoftware oder sonstige Software an, die rechts oben schön sichtbar nummereriert "Anlage 1 Blatt 1", "Anlage 1 Blatt 2" etc.

    Der alte Trotzkopf Gegs sagt, dass er schon genügend Geld ausgegeben hat.
    Ist doch nicht mein Problem, wenn das elektronische und menschliche Justizsystem die Angelegenheit nicht gewuppt bekommt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • bitte schafft Euch Scansoftware oder sonstige Software an, die rechts oben schön sichtbar nummereriert "Anlage 1 Blatt 1", "Anlage 1 Blatt 2" etc.

    Der alte Trotzkopf Gegs sagt, dass er schon genügend Geld ausgegeben hat.
    Ist doch nicht mein Problem, wenn das elektronische und menschliche Justizsystem die Angelegenheit nicht gewuppt bekommt.

    Na ja, zu Deinem Problem wird es, wenn Du Beklagtenvertreter bist und bunt gewürfelete Anlagen bekommst.

  • Nachdem wir auch durcheinandergewürfelte Anlagen erhalten hatten, hatte einer unserer Insolvenzverwalter als Lösung vorgeschlagen, dass er in Zukunft alle Anlagen zu einem PDF-Dokument zusammenführen wird und er dann dieses eine Dokument sendet. Seitdem funktioniert es.

    Das wiederum kann ja zu einem gigantischen pdf werden, besonders schön, wenn sich beA mal wieder an zu großen Dateien verschluckt.

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