Guten Morgen
A,B,C sind Eigentümer zu Bruchteilen
B und C übertragen im November ihre Anteile auf A
im Dezember überträgt A das Objekt auf seinen Sohn X
Der Notar beantragt die Eintragung von X , ohne Voreintrag von A
welche Gebühren entstehen ?
Viele Grüße