Pfändung der Rückgewährsansprüche Verteilung

  • Das nachrangige Finanzamt meldet bzgl. der erlöschenden Grundschuld III/1 ( 180.000 Euro ) die Pfändung von Rückgewährsansprüchen und die Pfändung einer verdeckten EGS in Höhe von jeweils rd. 50.000 Euro an, es handelt sich um ein Briefrecht. III/1 meldet das Recht in voller Höhe mit allen Zinsen an und würde damit den gesamten Erlös von ca. 230.000 Euro erhalten.
    Ist die Anmeldung der Pfändungen als Widerspruch gegen den Teilungsplan zu sehen?

  • Die Pfändung müsste im GB eingetragen sein. Oder hast du den Zuschlag schon erteilt?

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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