Das nachrangige Finanzamt meldet bzgl. der erlöschenden Grundschuld III/1 ( 180.000 Euro ) die Pfändung von Rückgewährsansprüchen und die Pfändung einer verdeckten EGS in Höhe von jeweils rd. 50.000 Euro an, es handelt sich um ein Briefrecht. III/1 meldet das Recht in voller Höhe mit allen Zinsen an und würde damit den gesamten Erlös von ca. 230.000 Euro erhalten.
Ist die Anmeldung der Pfändungen als Widerspruch gegen den Teilungsplan zu sehen?
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