Hallo,
ich habe hier ein Wohnrecht, dass gelöscht werden soll.
Im Vertrag steht, dass für den Fall der freiwilligen Aufgabe des Wohnrechts ein Betrag von 32.500,00 DM zu zahlen ist.
Die Betroffene lebt seit Jahren in einer Einrichtung und ist nicht geschäftsfähig.
Die Ausübung des Wohnrechts ist aus tatsächlichen Gründen dauerhaft ausgeschlossen.
Da das Wohnrecht nicht freiwillig aufgegeben wurde, soll keine Ablösesumme gezahlt werden.
Alternativ wurde eine Zahlung in Höhe von 5.000,00 € angeboten.
Ich bin der Meinung, dass die Ablösesumme in voller Höhe gezahlt werden muss, da das Recht ja gelöscht werden soll.
Gibt es andere Meinungen?