Guten Morgen,
leider konnte ich im Forum nichts zu diesem Thema finden.
Ich habe meine erste Teilungsversteigerung, beantragt von einem Insolvenzverwalter.
Eigentümer sind Eheleute zu je 1/2 Anteil, über das Vermögen der Ehefrau ist Insolvenz eröffnet.
1. Welche Belehrung stelle ich nun de Ehefrau mit dem Anordnungsbeschluss zu?
Eine Belehrung nach § 180 ZVG trifft hier ja nicht zu.
In diese Zusammenhang gleich noch eine weitere Frage:
2. Welche Belehrung stellt ihr an den Schuldnereigentümer zu,
wenn ein Pfändungsgläubiger eine Teilunsversteigerung beantragt?
Im Hinblick auf die der Teilunsversteigerung zugrundeliegende Forderung des Pfändungsgläubigers
eine Belehrung nach § 30 a ZVG?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten !