Hallo,
mir liegt ein Schweizer Handelsregisterauszug vor, dessen Gleichwertigkeit mit dem deutschen Handelsregister(auszug) gemäß Schöner/Stöber, Rdnr. 3636 k bejaht wird.
Es bewilligen eine Eintragung zwei Personen dieser Aktiengesellschaft, die im Registerauszug bei "Zeichnungsart" mit in Ihrer Funktion als "Mitglied des Verwaltungsrates" als "Einzelunterschrift" versehen sind.
Es ist m. E. nicht automatisch zu schlussfolgern, welche Vertretungsbefugnis diese Personen im Außenverhältnis haben.
Hat jemand Erfahrung mit Schweizer Handelsregisterauszügen?