Zustellung PfÜB und VKH

  • Hallo, hier mal eine Frage, die heute das erste Mal aufkam und die ich so spontan nicht beantworten konnte:

    Dem Jugendamt ist Verfahrenskostenhilfe gewährt worden- Standard-Eureka-Beschluss: für alle Vollstreckungen im hiesigen Amtsgerichtsbezirk (Gericht in Nds) bis zum 18. Lebensjahr solange JA vertritt.

    Nun ruft das Jugendamt an: Es hat eine Rechnung eines Gerichtsvollziehers (anderer Gerichtsbezirk, da der Drittschuldner als Bank in Frankfurt sitzt) bekommen, der auf Ihre Nachfrage antwortet: Ja, die VKH ist ihm bekannt, der PfÜB wurde bei uns gemacht, aber seine Zustellung erfolgt ja nicht in unserem Bezirk und daher stellt er eine Rechnung auf.

    Ist bisher noch nie vorgekommen bzw. problematisiert worden- daher: ist das so richtig? Und wie löst man es?

    Was würdet ihr denken (ja, ich hab schon ne Ansicht, möchte eure aber unvoreingenommen)


    Danke

  • In solchen Fällen füge ich bei Erlass des PKH-Beschlusses immer den nachfolgenden Passus manuell ein:

    "In Verfahren auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erstreckt sich die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ferner auf die notwendigen Zustellungen auch an auswärtige Drittschuldner."

  • In solchen Fällen füge ich bei Erlass des PKH-Beschlusses immer den nachfolgenden Passus manuell ein:

    "In Verfahren auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erstreckt sich die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ferner auf die notwendigen Zustellungen auch an auswärtige Drittschuldner."

    Ich nutze auch einen entsprechenden Passus und verweise auf die oben zitierten Entscheidungen.

  • Den Passus füge ich auch ein, nachdem ein Gerichtsvollzieher auch ein Fass deswegen aufmachte - meiner Meinung nach unnötig. Aber die Klarstellung bricht mir keinen Zacken aus der Krone.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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