Hallo, hier mal eine Frage, die heute das erste Mal aufkam und die ich so spontan nicht beantworten konnte:
Dem Jugendamt ist Verfahrenskostenhilfe gewährt worden- Standard-Eureka-Beschluss: für alle Vollstreckungen im hiesigen Amtsgerichtsbezirk (Gericht in Nds) bis zum 18. Lebensjahr solange JA vertritt.
Nun ruft das Jugendamt an: Es hat eine Rechnung eines Gerichtsvollziehers (anderer Gerichtsbezirk, da der Drittschuldner als Bank in Frankfurt sitzt) bekommen, der auf Ihre Nachfrage antwortet: Ja, die VKH ist ihm bekannt, der PfÜB wurde bei uns gemacht, aber seine Zustellung erfolgt ja nicht in unserem Bezirk und daher stellt er eine Rechnung auf.
Ist bisher noch nie vorgekommen bzw. problematisiert worden- daher: ist das so richtig? Und wie löst man es?
Was würdet ihr denken (ja, ich hab schon ne Ansicht, möchte eure aber unvoreingenommen)
Danke