Bewerbungsverfahren - je nach Bundesland unterschiedlich schwer - unfair?

  • Moin,

    mir ist aufgefallen, dass es krasse Unterschiede bei den Bewerbungsverfahren einiger Bundesländer gibt, um Rechtspflege zu studieren.

    In Baden-Württemberg macht man einen einfachen Textverständnistest (45 Min) und schon kommt man zu einem Vorstellungsgespräch und ist mit am Bord.

    In Hessen durchläuft man zunächst einmal einen 3,5 Stündigen Eignungstest (aus mehreren Bereichen) und hat dann ein Vorstellungsgespräch + psychologisches Gutachten durch eine Psychologin.


    Wie sind diese Unterschiede zu erklären und ist dadurch auch etwas zu den jeweiligen Bundesländern zu sagen?


    Viel Gesundheit und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen

    RP

  • Naja, die Zahl der "Mitbewerber" ist schon entscheident. Wenn es 50 Plätze gibt und 50 Bewerberinnen, welche die Vorraussetzungen erfüllen, dann ist es völlig egal, wie schwer der Filtertest ist und wie gut oder schlecht jemand abschneidet, es werden alle Beweberinnen weiter kommen. Bei 5000 Bewerberinnen auf 50 Plätze sieht das schon anders aus, so dass hier eine Vorauswahl Sinn macht, wenn man nur 100 oder von mir aus auch 500 Bewerberinnen persönlich einladen will.

    Es steht außerdem jeder Person frei, sich in einem, zwei oder allen Bundesländern zu bewerben,

  • @Threadstarter:

    Ich habe mich damals in mehreren Bundesländern beworben. Die Auswahlverfahren waren von OLG zu OLG unterschiedlich. Was das über das jeweilige Bundesland/OLG aussagt? M.E. gar nichts. Es zeigt nur, dass die unterschiedlichen Personalabteilungen die Einschätzung der Bewerber auf unterschiedliche Weisen vornehmen. Das ist in meinen Augen auch nicht unfair. Natürlich kann man es schade finden, dass das bevorzugte Bundesland ein subjektiv "schwereres" Einstellungsverfahren durchzieht als andere. Einen Anspruch darauf, überall auf die gleiche Weise getestet zu werden, sehe ich nicht.

    (...) dann ist es völlig egal, wie schwer der Filtertest ist und wie gut oder schlecht jemand abschneidet, es werden alle Beweberinnen weiter kommen.


    Ich lehne mich mal aus dem Fenster: Nein, werden sie nicht.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • ...

    (...) dann ist es völlig egal, wie schwer der Filtertest ist und wie gut oder schlecht jemand abschneidet, es werden alle Beweberinnen weiter kommen.


    Ich lehne mich mal aus dem Fenster: Nein, werden sie nicht.

    So sehe ich das auch, denn wäre die durch Schneewittchen hervorgehobene Annahme im Zitat richtig, käme es auf die Qualifikation überhaupt nicht an. Das sollte sich niemand wünschen... :)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Moin,

    jede Einstellungsbehörde kann selbst entscheiden, wie sie sich Bewerber aussucht und welche Art Bewerber sie bevorzugt.

    Das ist nicht neu und auch in allen anderen Berufen so. Ich habe mal einen bayrischen Einstellungstest für den gehobenen Dienst der Verwaltung gemacht - da war der Allgemeinwissenstest so gestrickt, dass ihn ein Nicht-Bayer kaum bestehen kann...

    Und natürlich ist das auch bei den OLG unterschiedlich, wobei aber nicht nur die Einstellungskriterien, sondern nach Bundesland auch die Prüfungskriterien unterschiedlich sind:
    Wo Niedersachsen eine wissenschaftliche Diplomarbeit verlangt und diese als nicht ausgleichbaren Bestandteil(fällst du da durch, bist du komplett durchgefallen) und auch sehr hoch in der Bewertung ansetzt,gibt es Bundesländer, in denen diese Arbeit ausgleichbar ist, nur ein paar Prozent der Endnote zählt oder gar nicht verlangt wird. Auch das ist ggf. ein Grund für unterschiedliche Einstellungsmodalitäten.

    Und- Die Aufgaben der Rechtspfleger sind abhängig von den genutzten Übertragungsmöglichkeiten vom Richter auf den Rechtspfleger- während in Niedersachsen so ziemlich jede Übertragung genutzt wird, werden in anderen Bundesländern Richtern Aufgaben gelassen- je nach Bundesland ist die Übertragung unterschiedlich. Sprich: In Niedersachsen mache ich als Rechtspfleger Aufgaben, die z.B. in NRW nur ein Richter machen darf- auch das kann natürlich bei der Personalauswahl mit einfließen: Dass ein Rechtspfleger in einem Bundesland mit viel Übertargungen einfach mehr können muss, da er in mehr Aufgabengebieten tätig werden kann als sein Kollege im Bundesland nebenan, wo die Aufgaben nie auf ihn zukommen, da sie beim Richter bleiben.


    Drücke die Daumen, dass es mit der Bewerbung klappt.


  • Vielen Dank :)

    Hab mittlerweile eine Stelle und darf ab dem 01.09.2021 studieren.

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